BDE fordert strengere Kontrollen und Sanktionen gegen illegale Deponierung und Abfallverbringung

Vor dem Hintergrund der brennenden Reifendeponie in Seseña bei Madrid kritisiert Peter Kurth, Präsident des BDE die mangelhafte Durchsetzung europäischen Abfallrechts.
Ruth Rudolph, pixelio.de

Am 14. Mai fing Europas größte Altreifendeponie mit einer Fläche von etwa 14 Fußballfeldern Feuer. Es dauerte mehrere Tage, um den Brand unter Kontrolle zu bringen und nahe Anwohner mussten zeitweise evakuiert werden. Voraussichtlich werden 60 000 der insgesamt 90 000 Tonnen abgelagerter Altreifen verbrennen. Die Reste sollen nun laut den zuständigen Umweltbehörden in die Mitverbrennung in einer Zementfabrik gegeben beziehungsweise zu Ersatzbrennstoffen aufbereitet und für die Beheizung öffentlicher Gebäude eingesetzt werden.

Die Ablagerung von Altreifen bei Seseña begann im Jahr 2000. Die Annahme von Altreifen auf Deponien wurde in 2003 EU-weit durch die Deponierichtlinie verboten. Dennoch ging die Deponierung von Altreifen jahrelang weiter. Der Betreiber der Deponie wurde 2008 aufgrund von Umweltverstößen verurteilt. Die Deponie liegt sowohl im Zuständigkeitsgebiet der Madrider Stadtverwaltung als auch im Zuständigkeitsgebiet der Verwaltung von Castilla-La Mancha. Die Verwaltungen konnten sich jahrelang nicht auf einen Plan zur Behebung dieses Umweltproblems verständigen.

Die Europäische Kommission forderte am 28. April dieses Jahres die spanische Regierung auf, zu erklären, welche Maßnahmen ergriffen wurden beziehungsweise in Planung sind, um das Problem der illegalen Reifendeponie bei Seseña zu lösen. Die Kommission wies in ihrem Schreiben darauf hin, dass die Annahme von Altreifen auf Deponien gemäß der europäischen Deponierichtlinie aufgrund des Brandrisikos verboten ist.

Kurth sagte: „Dieser Fall des Brands der Deponie Seseña steht beispielhaft für ein grundsätzliches Problem der europäischen Abfallwirtschaft. Wir haben ein gutes europäisches Regelwerk, das eine hochwertige Abfallverwertung vorschreibt. Die Durchsetzung in der Praxis ist jedoch immer noch viel zu oft von Nachlässigkeit oder unklaren Zuständigkeiten seitens der Behörden geprägt. Damit hochwertige Verwertungsanlagen rentabel betrieben werden können, muss besser kontrolliert und bei Verstößen gegen europäisches Recht schärfer sanktioniert werden.“

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