Das Gericht bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt.
Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) ist das gegenwärtig geltende EEG 2014, das die Kommission bereits im Jahre 2014 genehmigt hat, durch die heutige Entscheidung des EuG nicht betroffen. Es sollen auch keine Erstattungsforderungen auf die Industrie zukommen.
Das Ministerium will das Urteil nun auswerten und prüfen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll.