„Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wollen wir außerdem deutliche Impulse für eine noch stärkere Nutzung von Siedlungsabfällen als Rohstoffquelle und als Energielieferant geben“, sagte Minister Remmel. Deshalb enthalte der Abfallwirtschaftsplan anspruchsvolle Vorgaben zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung sowie zum Recycling. Um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, würden diesen entsprechende Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben.
In Nordrhein-Westfalen fallen nach Angaben des Ministeriums in den privaten Haushalten rund 8 Millionen Tonnen Abfälle im Jahr an. Mehr als die Hälfte seien Bio- und Grünabfälle, Papier-, Kunststoff-, Glas- und Metallabfälle, die getrennt gesammelt und überwiegend stofflich verwertet werden. Spätestens seit Anfang 2015 seien Bioabfälle, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes getrennt zu sammeln. Bis zum Jahr 2020 solle das Recycling von Siedlungsabfällen mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen.
Relevante Potenziale zur Steigerung der Recyclingquote bestünden vor allem im Bereich der Bio- und Grünabfälle, so das Ministerium weiter. Auf die Intensivierung und Optimierung der Bioabfallerfassung und -verwertung wurde deshalb auch ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Wie die Bioabfälle gesammelt und verwertet werden, entscheiden die Kommunen, heißt es in der Erklärung des MKULNV. Der Abfallwirtschaftsplan enthalte dazu die entsprechende Handlungsempfehlungen. Minister Remmel: „Wir machen keine Vorgaben für ein bestimmtes Erfassungs- und Verwertungssystem, weil die Kommunen vor Ort am besten wissen, was machbar ist und was nicht.“