„Abfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle wird das Prinzip der Nähe konkretisiert, gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die Kommunen“, konkretisierte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Im Zentrum des neuen Abfallwirtschaftsplans stehe die Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie. Das bedeute, dass Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, im Land selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu entsorgen sind.
Der neue Abfallwirtschaftsplan sieht nach Angaben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) drei Entsorgungsregionen in NRW vor:
Die Region I umfasse die kreisfreien Städte Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen und Mönchengladbach, die Kreise Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Viersen und Wesel, den Rhein-Kreis Neuss, den Rhein-Erft-Kreis sowie das Gebiet des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis), der Rheinischen Entsorgungs-Kooperation (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis) und des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (Stadt Aachen, Städte-Region Aachen, Kreis Düren).
Die Region II entspreche im Wesentlichen dem Regierungsbezirk Arnsberg – ohne die Städte Bochum und Herne sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Mitglieder im Zweckverband EKOCity sind – und den Regierungsbezirk Detmold. Außerdem wird der Kreis Warendorf (Regierungsbezirk Münster) dieser Region zugeordnet.
Die Region III umfasse das Gebiet des Zweckverbandes EKOCity (Städte Bochum, Herne, Remscheid, Wuppertal, Kreise Mettmann und Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis), die so genannten „Karnap-Städte“ (Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr), die Städte Duisburg, Münster, Oberhausen und Solingen sowie die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt.