bvse will Entsorgungsfachbetriebe stärken

Der bvse sieht im vorliegenden Referentenentwurf für die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung eine deutlich verbesserte Grundlage, gleichwohl aber noch Verbesserungspotenzial.
Maik Schwertle, pixelio.de
Maik Schwertle, pixelio.de

Eine neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung sollte nach Auffassung des bvse zum Ziel haben, das bewährte Instrument des Entsorgungsfachbetriebs zu stärken und zukunftsfest zu machen. Der vorliegende Referentenentwurf würde dafür im Vergleich zum Arbeitsentwurf eine deutlich verbesserte Grundlage darstellen, wie bvse-Geschäftsführer Jörg Lacher in der Anhörung gegenüber Vertretern des Bundesumweltministeriums deutlich machte.

Dennoch sieht der bvse hier noch weiteres Verbesserungspotenzial. Nach Auffassung des Verbandes sollte verstärkt gewürdigt werden, dass Entsorgungsbetriebe erhebliche finanzielle wie personelle Anstrengungen unternehmen, damit sie zum Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert werden können beziehungsweise diese Zertifizierung erhalten bleibt. Es sei daher auch im allgemeinen Interesse, dass genau diese qualitätsbewussten Unternehmen auch bevorzugt beauftragt werden – sowohl von der öffentlichen Hand wie auch der Privatwirtschaft.

Konkret fordert der bvse die stärkere Anrechnung der Efb-Zertifizierung bei der Festlegung und Durchführung der Überwachung durch die zuständigen Behörden. In Betracht komme beispielsweise eine verringerte Überwachungsfrequenz, die Berücksichtigung bereits durch die Zertifizierung überprüfter Sachverhalte, aber auch eine Gebührenfreistellung respektive -anrechnung bei Vor-Ort-Überprüfungen durch die zuständigen Überwachungsbehörden. Aktuell könnte der Entsorgungsfachbetrieb auch bei der Novellierung der TA Luft hinsichtlich der Eignung der Betriebsorganisation des Anlagenbetreibers angerechnet werden.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. und die bvse-Entsorgergemeinschaft e. V. kritisieren im vorliegenden Referentenentwurf nach wie vor die zu hohe Regelungsdichte. Die überzogenen Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten und die damit verbundenen Bußgeldandrohungen werden daher abgelehnt, heißt es weiter in der Mitteilung.

Auf Kritik des bvse stößt auch, dass unangekündigte Überprüfungen bei den Unternehmen vor Ort durchgeführt werden sollen. Der organisatorische und auch finanzielle Aufwand stehen hier, nach Ansicht des bvse, nicht in einem vernünftigen Verhältnis. Bei unangekündigten Überprüfungen sei es beispielsweise nicht unwahrscheinlich, dass Verantwortliche nicht vor Ort sind. Das sei mit dem Ziel, eine qualitativ gute Zertifizierung nachhaltig zu gewährleisten, nicht zu vereinbaren, so der Verband.

Auch dass Sachverständige nur fünf Jahre durchgehend einen Betrieb auditieren dürfen, hält der bvse eigenen Angaben zufolge für kontraproduktiv. Sachverständige, die das zu zertifizierende Unternehmen kennen, würden genau wissen, worauf sie zu achten haben. Das sei ein Vorteil und nicht etwa ein Nachteil, so der Verband. Es sollte daher den Sachverständigenorganisationen und Entsorgergemeinschaften selbst überlassen bleiben, ob und in welchem Rhythmus Sachverständigenwechsel vorgenommen werden, erklärt der bvse abschließend.

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