In seiner Rede vor den Bundestagsabgeordneten am 13. April appellierte Pakleppa Verbandsangaben zufolge für Ressourcenschonung und „eine Umwelt- und Baupolitik mit Augenmaß“, die sich an Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit orientiere.
Pakleppa betonte besonders die hohe Recyclingquote, die in der deutschen Bauwirtschaft bei 90 Prozent und damit weit über der EU-Vorgabe von 70 Prozent liege, heißt es weiter. „Aber: Wir haben große Befürchtungen, dass uns dieser Beitrag zur Ressourcenschonung mit Inkrafttreten der Mantelverordnung nicht mehr gelingen kann; denn wir befürchten eine drastische Beschneidung der bisherigen Kreislaufwirtschaft Bau und damit einen deutlichen Rückgang der hohen Recyclingquote.“
Über die Verwendung von Recycling-Baustoffen und die Verwertung von Böden entscheiden in der Baupraxis nicht die theoretischen Verwertungsmöglichkeiten der Verordnung, sondern die Praktikabilität auf der Baustelle, so der Zentralverband. Gegen den Einsatz von Recycling-Baustoffen würden zukünftig nicht nur die umfangreichen Prüf-, Dokumentations- und Archivierungspflichten sprechen, sondern auch die eingeschränkten Verwertungsmöglichkeiten. Selbst für die Recycling-Baustoffe der höchsten Umweltverträglichkeitsklasse, die zukünftig „Produktstatus“ erhalten sollen und daher nicht mehr als Abfall gelten, seien diese umfangreichen Nachweise zu führen, kritisiert der Verband. Setze der Bauherr jedoch Primärbaustoffe ein und verzichte gänzlich auf Recycling-Baustoffe, würden diese bürokratischen Hemmnisse komplett entfallen.
Das Gleiche gelte auch für Böden, deren Entsorgung sich bereits jetzt zu einem gravierenden Kostenfaktor entwickelt hat. Pakleppa erklärte: „Bei 100 Meter Straßenerneuerung steigen die Kosten allein wegen der Entsorgung des Bodenaushubs und dessen Beprobung um rund 12.000 Euro. Auf einen Kilometer hochgerechnet sind das schon 120.000 Euro – und bei zehn Kilometern 1,2 Millionen Euro.“