So werde nach Auffassung der EdDE die freiwillige Selbstkontrollmaßnahme „Entsorgungsfachbetrieb“ entwertet. Durch die zunehmende behördliche Einflussnahme bei gleichzeitiger Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten durch den Zertifizierer drohe diese Maßnahme an Attraktivität zu verlieren.
Allerdings bescheinigt die EdDE dem Referentenentwurf im Vergleich zum Arbeitsentwurf aus dem Vorjahr mehr Praxistauglichkeit. Das gelte aber nicht für alle Aspekte. So seien aus Sicht der Entsorgergemeinschaft unter anderem die umfangreichen neuen Mitteilungspflichten der Zertifizierer gegenüber den Behörden, die neue Pflicht zur Übersendung aller Überwachungsberichte der Unternehmen an die zuständige Behörde sowie die Vorgabe eines Einheitszertifikates und in Teilen ungeeignete Vorgaben für Mindestinhalte von Überwachungsberichten nach wie vor problematisch.
Mit den im Entwurf vorgesehenen Regelungen würde die Zertifizierung deutlich bürokratischer und teuer, so die EdDE. Die zunehmende Einflussnahme der Behörden bei gleichzeitig fehlenden Anreizen durch den Gesetzgeber könne zu „einer verminderten Zertifizierungsbereitschaft der Unternehmen führen“, was dem ursprünglichen Gedanken der Qualitätssicherung entgegenstehen würde.