„Anders als bisher soll es den Kommunen zukünftig wieder nur dann untersagt sein, ein wirtschaftliches Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, wenn ein privater Dritter den damit verfolgten öffentlichen Zweck besser oder wirtschaftlicher erfüllen kann“, heißt es in einer Presseerklärung. Dadurch sollen nach Vorstellung der Landesregierung die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommunen verbessert werden. „Außerdem soll neu geregelt werden, dass kommunale Unternehmen zukünftig in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen, vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit, ebenfalls als überörtlicher Anbieter ihrer Leistungen auftreten können“, so die Landesregierung weiter.
Für die Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation soll laut Landesregierung klargestellt werden, dass die Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen. Der Bereich der Abfallwirtschaft wird nicht explizit erwähnt.
„Die Verbände der Unternehmen und des Handwerks sowie der Bund der Steuerzahler haben sich gegen eine Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit der Kommunen ausgesprochen. Da die Kommunen gemäß Verfassung das Recht der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung haben, sollen sie jedoch auch selbst entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erfüllen wollen“, heißt es abschließend.