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EU: Neue Regeln für Biodünger

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften für organische und abfallbasierte Düngemittel in der EU vorgelegt.
Wolfgang Dirscherl, pixelio.de
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Ihnen den Zugang zum EU-Binnenmarkt erheblich erleichtert werden; sie sollen traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichgestellt werden.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte: „Nur ein sehr kleiner Teil der in großer Menge vorhandenen Ressourcen aus Bioabfällen wird in wertvolle Düngeprodukte umgewandelt. Unsere Landwirte verwenden Düngemittel, die aus importierten Ressourcen oder aus energieintensiven Verfahren stammen, obwohl unsere Industrie diese Bioabfälle als wiederverwertete Nährstoffe aufwerten könnte. Diese Verordnung wird uns dabei helfen, Probleme in Chancen für Landwirte und Unternehmen zu verwandeln.“

Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können.

Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen. Die neuen Regeln gelten für alle Arten von Düngemitteln zur Sicherstellung eines höchstmöglichen Niveaus an Bodenschutz. Mit der Verordnung werden strenge Grenzwerte für Kadmium in Phosphatdüngern eingeführt. Die Grenzwerte werden von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren) gesenkt, um die Risiken für Gesundheit und Umwelt zu senken.

Da manche Düngeprodukte nicht in großer Menge produziert oder grenzüberschreitend gehandelt werden, schlägt die Kommission eine fakultative Harmonisierung vor: Entsprechend ihrer Geschäftsstrategie und der Art des Erzeugnisses können die Hersteller entscheiden, ob sie ihr Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen wollen, wodurch es im Binnenmarkt nach gemeinsamen europäischen Regeln frei handelbar wird, oder ob sie das Produkt nach nationalen, auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt basierenden Regeln auf den Markt bringen wollen.

Im nächsten Schritt verhandeln das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten über den Kommissionsvorschlag. Sollten sie zustimmen, wäre die Verordnung nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, unmittelbar anwendbar, müsste also nicht mehr nationales Recht umgesetzt werden.

Quelle: Europäische Kommission
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