Rummler erläuterte, dass in vielen Bereichen zwischen allen Beteiligten Einigkeit herrsche. Strittig seien derzeit noch die Frage der Organisationshoheit, der Produktverantwortung und der Ausgestaltung der zentralen Stelle.
Er führte aus, dass die Kommunen Art, Behälter und Frequenz der Sammlung steuern sollen und zudem eine Mitbenutzung vorhandener Strukturen verlangen könnten. Für die Organisationshoheit der Kommunen als Daseinsvorsorge gäbe es allerdings keine Notwendigkeit. Die Produktverantwortung sei zudem nur effizient, wenn Sammlung- und Verwertungsverantwortung in einer Hand lägen. Klar machte er auch, dass die zentrale Stelle künftig nicht für die Lizensierung zuständig sein werde.
Im Bezug auf den Bundesrats-Beschluß vom Januar erklärte Rummler, dass dieser nicht mit dem Eckpunktepapier der Koalition vereinbar sei. Im neuen Entwurf soll unter anderem die kommunale Verantwortung klarer gefasst werden, allerdings werde sich auch dieser Entwurf am Eckpunktepapier der Regierungskoalition vom Sommer 2015 orientieren. Er kündigte an, dass das BMUB bis zur Sommerpause einen Referentenentwurf für das Wertstoffgesetz vorlegen wolle.