Gemeinsam mit dem politschen Leiter des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft (BVMW) Patrick Meinhardt, dem Geschäftsführer Politik und Kommunikation des bvse Jörg Lacher sowie BVMW-Pressereferentin Ingrid Hausemann kam man kürzlich im Bundestag zusammen.
Meinhardt betonte einleitend, dass der Mittelstand nicht durch den Mindestlohn geschwächt werden dürfe. Veit kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Mindestlohn der Abfallwirtschaft aktuell € 9,10 beträgt.
„Insbesondere in unseren Betriebsstätten in Berlin, Leipzig und Erfurt belastet uns dieses durch die Tarifparteien vereinbarte Mindestlohnniveau sehr. Diese Betriebsstätten verspüren einen besonders hohen Kostendruck, weil sie sich in Grenznähe zu unseren osteuropäischen Nachbarn befinden. Hier erreicht dieser Stundenlohn bereits fast das Niveau unserer einfachen, angelernten Mitarbeiter. Diesen gegenüber ist kaum vermittelbar, dass wir einer Aushilfs- oder Studentenarbeitskraft – beispielsweise am Sortierband – einen Stundenlohn von mindestens € 9,10 vergüten. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von € 8,50 ist für unsere Branche völlig ausreichend,“ so Veit.
Weiterer Gesprächspunkt waren die regulatorischen Nachteile des Branchenmindestlohn im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn. bvse-Geschäftsführer Lacher informierte darüber, dass eine Reihe von Nachweiserleichterungen im Rahmen der Dokumentationspflichten zwar für den gesetzlichen Mindestlohn gelten, aber nicht für die Unternehmen, die unter den Branchenmindestlohn fallen.
„Bei uns als Mittelständler fallen dadurch erhebliche Administrationskosten an. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich dafür einzusetzen, dass die Regelungen des Mindestlohngesetzes mit denen des Arbeitnehmerentsendegesetzes synchronisiert werden,“ so die Forderung von Veit.