Der VDM hält ein gesetzliches Verbot von Bargeschäften im Schrotthandel nicht für sinnvoll und zielführend. VDM-Präsident Thomas Reuther: „Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel, ein Verbot nur für den Schrotteinkauf käme einer Diskriminierung und Kriminalisierung der gesamten Branche gleich“. Hinzu komme, dass es keine gesicherten Erkenntnisse darüber gebe, ob ein derartiges Verbot wirklich erfolgversprechend sei. Im Gegenteil: „Bargeldverbot führt nur zu einer Verlagerung der Kriminalität, denn wir beobachten schon jetzt eine spürbare Zunahme des Überweisungsbetruges. Die bestehenden Kontrollmechanismen im Metallhandel sind ausreichend und nachvollziehbar“, so Reuther.
Ein wirksamer Schutz vor kriminellen Handlungen kann nach Ansicht des VDM nur durch eine gewissenhafte Überprüfung der Lieferanten einerseits und der gehandelten Ware andererseits erreicht werden. Der VDM hat deshalb einen Leitfaden zum Risikomanagement beim Ankauf von Metallschrott erstellt und der Branche zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Audits zum Entsorgungsfachbetrieb können sich diese Betriebe überprüfen lassen und erhalten ein entsprechendes Zertifikat. Die Dokumentation alle Geschäftsvorgänge steht dabei an oberster Stelle, die Überprüfung durch unabhängige Auditoren erfolgt jährlich.
„Wir müssen aufpassen, dass wir mit zusätzlichen Verboten und Kontrollen nicht die Grenzen des Zumutbaren überschreiten, sonst nähern wir uns in großen Schritten einer Welt der totalen Überwachung, die George Orwell schon in seinem Buch 1984 beschrieben hat“.