In der einstimmig beschlossenen begründeten Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge) drückte der Ausschuss trotz einer grundsätzlichen Zustimmung zum Kreislaufwirtschaftspaket sein Bedauern darüber aus, dass das Niveau der Ambitionen gegenüber dem Paketvorschlag aus dem Jahr 2014 – insbesondere bei den Deponien – gesunken sei.
Besonders kritisch bewertete der Ausschuss die vorgenommene Definition des Begriffs „Siedlungsabfall“, der bisher national beziehungsweise regional normiert ist. Gemeinsam mit der Einführung eines „Mengenkriteriums“ bestehe nach Ansicht des Ausschusses die Gefahr von Unsicherheiten. Denn laut EU-Vorschlag sollen künftig Abfälle, die nicht aus Haushalten stammen, nur dann als Siedlungsabfall gelten, wenn sie auch in der Menge mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind. Dadurch entstünden Unsicherheiten bei der Abgrenzung, die zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen.
Die Gefahr eines vermehrten Verwaltungsaufwands sieht man auch durch die geplante Berichtslegung, die, je nach Bestimmung, für jedes Kalenderjahr bzw. alle zwei Jahre erfolgen soll, sowie durch die sogenannten „Korrespondenztabellen“, in denen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, Punkt für Punkt anzugeben, welche Richtlinienbestimmungen in welcher Form national umgesetzt wurden.