Die DGAW begrüßt in ihrer Stellungnahme die Systemänderung, die zukünftig die Verwertungs- und Recyclingquoten nicht mehr an dem Input, sondern an dem Output aus den Sortier- und Recyclingprozessen bemisst. Allerdings befürchtet man, dass die Sortieranlagenbetreiber ein Problem haben werden, hohe Recyclingquoten zu erfüllen, wenn schon im Vorfeld der Sammlung die Wertstoffe separiert werden oder die Abfälle einen hohen Verschmutzungsgrad aufweisen.
Zudem bezweifelt die DGAW, ob die zur Getrennterfassung erforderliche Überwachung möglich sei. Es würden entsprechende realitätsbezogene Maßnahmen fehlen, darüber hinaus müssten die Dokumentationspflichten der Erzeuger eindeutiger geregelt werden.
Die vorgesehene Festlegung einer Andienungspflicht gewerblicher Siedlungsabfälle ist in einer Gewerbeabfallverordnung, die primär das Ziel hat, das Recycling zu unterstützen, aus Sicht der DGAW entbehrlich und sollte an anderer Stelle geregelt werden.
Nach Einschätzung der DGAW werden die bekannten Vollzugsprobleme zukünftig bestehen bleiben, so dass der vorliegende Entwurf zwar eine gute Diskussionsgrundlage ist, aber sich noch mehr an der Realität der Erzeuger und Verwerter orientieren sollte.