Nachdem Umwelt-, Wirtschafts- und Innenausschuss des Bundesrates einem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zugestimmt haben, wonach die Organisationshoheit im geplanten Wertstoffgesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zufallen soll, haben BDE, bvse und BDSV ihren Unmut deutlich kundgetan.
Der BDE vermutet einen Zusammenhang zu den bevorstehenden Landtagswahlen und warnt daher vor „parteipolitischen Spielereien zu Lasten des Recyclings“. Der Verband kritisiert, dass sich die Diskussionen rund um das Wertstoffgesetz nach wie vor mehr um Zuständigkeiten als um Recyclingziele drehen. Sie stünden sinnbildlich für den Scheideweg, vor dem die Kreislaufwirtschaft steht. „Wollen wir Deutschlands führende Rolle beim Recycling verteidigen und ausbauen, brauchen diejenigen, die über 90 Prozent der Anlagenstruktur für hochwertiges Recycling verfügen, klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Was sie nicht brauchen, ist eine Politik, die etablierte Wertschöpfungsketten durchtrennt, Planungs- und Investitionssicherheit erschwert“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.
Schon der vorliegende Arbeitsentwurf sehe weitgehende Zugriffsrechte der Kommunen vor. Einzige Motivation für diese Regelung scheint die Steigerung der kommunalen Einnahmen zu sein, so Kurth. Mit der Behältergestellung könne gezielt der kommunale Entsorger begünstigt und damit der Wettbewerb behindert werden.
Aus Sicht des bvse sei die Forderung der Länder vor allem deshalb problematisch, weil eine solche Aufgabenübertragung dazu führen würde, dass die Kommunen ohne Ausschreibungsverfahren ihre eigenen Unternehmen mit der Sammlung beauftragen könnten (Inhouse-Vergabe). Da schon seit geraumer Zeit ein Trend zur Kommunalisierung von Entsorgungsdienstleistungen festzustellen ist, würde dieser aus bvse-Sicht noch einmal an Fahrt gewinnen. Im Ergebnis würden private Entsorgungsunternehmen von einem wichtigen Teilmarkt ausgesperrt. Durch die wettbewerbsfreie Auftragsvergabe und die damit verbundenen besseren Gewinnmargen würde kommunalen Unternehmen zudem die Möglichkeit verschafft, sich noch stärker in Entsorgungsbereichen zu engagieren, die von der Privatwirtschaft abgedeckt werden.
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock appellierte daher an die Bundesländer, den Entschließungsantrag der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein abzulehnen. Rehbock: „Wir wollen zwar ein Wertstoffgesetz, aber wir wollen nicht irgendein Wertstoffgesetz, sondern ein Gesetz, das das Recycling und die
BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson nannte die Pläne der Mehrheit der Bundesländer eine „krasse Fehlentwicklung aus einzelnen Partikularinteressen heraus“. Wörtlich sagte er: „Für uns ist schockierend zu erfahren, dass das Prinzip der Produktverantwortung beim Recycling in der Politik offenbar nur noch eine Minderheitsposition einnimmt.“ Deutschland sei gerade durch die Einführung marktwirtschaftlicher Prinzipien zum führenden Recycling-Land aufgestiegen. Cosson: „Es wäre fahrlässig, ein sehr günstiges und funktionierendes System zu zerschlagen – nur, weil einige Städte und Gemeinden sich lästiger Wettbewerber entledigen wollen.“
Der Antrag steht am 29. Januar im Bundesrat zur Abstimmung.