Enttäuschend sei hierbei auch die Tatsache, dass ein Großteil der von vielen Seiten zum Arbeitsentwurf der Gewerbeabfallverordnung geäußerten Kritik im Referentenentwurf unberücksichtigt geblieben ist.
„Recycling- und Sortierquoten können nur zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft beitragen, wenn sie sich an den tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten von hochwertigen Recyclaten orientieren. Wird der Grundsatz ‚Qualität vor Quantität‘ missachtet, fördern wir nur Scheinverwertung statt echten Ressourcenschutz durch nachhaltige stoffliche oder energetische Nutzung der Abfälle.“ kommentiert ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn die Stellungnahme.
Im Gegensatz zur energetischen Verwertung fehlten insbesondere bei der stofflichen Verwertung weiterhin klare Regelungen zu den Qualitätsanforderungen, auch vor dem Hintergrund des möglichen Exports von sogenannten Wertstoffen.
„Erstaunlich ist auch, dass die Verordnung laut Begründung für rund 6 Mio. Tonnen Abfall konzipiert ist, sich eine Hochrechnung der destatis-Erhebung bei den Abfallerzeugern jedoch eher im Bereich von 100 Mio. Tonnen bewegt.“ kritisiert Spohn weiter.