Durch die Novelle des österreichischen Bundesvergabegesetzes ist eine Ausschreibung nach Bestbieterkriterien verpflichtend. In der Entsorgungswirtschaft gibt es bis dato keine entsprechenden Hilfestellungen, mit welchen Ausschreibungen nach Bestbieterkriterien künftig erfolgen können. Der Österreichische Gemeindebund hat daher gemeinsam mit dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB) einen Leitfaden für öffentliche Auftraggeber erstellt, um im Rahmen von Bestbieterausschreibungen objektiv nachvollziehbare Kriterien zu definieren.
Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes: „Es ist für die Gemeinden wichtig, dass die Ausschreibungen transparent und auf Basis nachvollziehbarer Kriterien erfolgen können. Der Leitfaden ist eine notwendige Unterstützung, weil Vergabeverfahren immer komplexer werden, nicht jede Gemeinde hat hier ausgewiesene Experten zur Hand, die das bewältigen können.“
Neben dem Preis sollen künftige qualitative Kriterien bei Auftragsvergaben an Bedeutung gewinnen. Nach dem Prinzip „Bestbieter vor Billigstbieter“ wird empfohlen, den Preis mit maximal 70 Prozent zu gewichten. Neben wirtschaftlichen Kriterien und einem Leistungskonzept soll künftig auch die technische Ausstattung des Bieters in die Bewertung miteinbezogen werden. Wichtige Bedeutung kommt im Zuge dessen nachhaltigen Konzepten und Technologie, die Recycling und Wiederverwertung fördert, sowie ökologischen und sozialen Standards zu. Dadurch soll ein wichtiger Beitrag im Sinne einer ökologisch und gesellschaftlich verantwortungsvollen Auftragsvergabe bei öffentlichen Ausschreibungen in der Entsorgungswirtschaft geleistet werden. Insbesondere steigt damit die Bedeutung, sich bei der Entsorgung verstärkt gemäß der EU-Abfallhierarchie zu orientieren und Re-Use (Wiederverwertung) zu fördern.
VÖEB-Präsident KR Hans Roth: „Durch die Novelle des Bundesvergabegesetzes hin zu Bestbieterausschreibungen ergeben sich faire Bedingungen für die Entsorgungswirtschaft, insbesondere steigt die Bedeutung technologischer, ökologischer und sozialer Kriterien bei der Auftragsvergabe. So werden durch faire und bessere Bedingungen nicht nur Regionalität und soziale Verantwortung gefördert, sondern es steigen auch die Chancen, dass sich die CO2-Ergebnisse in unserer Umwelt im Sinne der Klimaschutzkonferenz verbessern.“
Einen bedeutenden Beitrag leistet die Novelle auch in Hinblick auf technologische und wirtschaftliche Komponenten: So soll durch die Einbeziehung von technologischen Faktoren in die Bewertung vor allem auch der Ausbau bestehender Anlagen, gemeinsame Investitionen mit Gemeinden und Verbänden sowie der Bau und Betrieb von Anlagen gefördert werden. Dies wiederum stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich und den Stellenwert der österreichischen Entsorgungswirtschaft im europäischen Kontext.