Laut statistischem Bundesamt stieg das Aufkommen der getrennt gesammelten organischen Abfälle 2014 um 775.000 Tonnen gegenüber dem Vorjahr auf 9,8 Millionen Tonnen. Angesichts der ab 01.01.2015 geltenden Getrenntsammelpflicht für Bioabfälle ist der Anstieg für den BDE zwar erfreulich, jedoch noch lange kein Grund zum Jubeln. Noch gebe es Regionen in Deutschland, die die gesetzliche Verpflichtung wenig ambitioniert angehen, zum Teil sogar aussitzen. Damit bleibt das vom Bundesumweltministerium in einer Studie bezifferte Potential von bis zu fünf Mio. Tonnen zusätzlich erfassbarer Bioabfälle unverändert und weitestgehend ungenutzt.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Abfälle getrennt zu erfassen ist die Voraussetzung für hochwertiges Recycling. Doch gerade bei der besonders interessanten, weil energiereichen, Fraktion der Bioabfälle stellen sich zahlreiche Kommunen und Landkreise quer. Die seit Januar 2015 bestehende Verpflichtung, Bioabfälle getrennt zu erfassen, wird nicht umgesetzt. Auch nach zweieinhalb Jahren Übergangsfrist gibt es weiße Flecken auf der Deutschlandkarte. Wir appellieren deshalb nochmals an die Verantwortlichen, das Kreislaufwirtschaftsgesetz im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes endlich ernst zu nehmen.“