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Qualitätssiegel Akten- und Datenträgervernichtung auf Erfolgsspur

Der Fachverband Akten- und Datenträgervernichtung hat vor ca. einem Jahr sein bvse-Qualitätssiegel aus der Taufe gehoben. Inzwischen ist das Siegel im Markt angekommen; mehrere Unternehmen sind schon zertifiziert worden oder befinden sich im Zertifizierungsprozess.
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Ziel des bvse-Qualitätssiegels ist es, Kunden in die Lage zu versetzen, fach- und sachkundige Unternehmen aus dem Bereich der Akten- und Datenträgervernichtung besser zu erkennen, damit sie sich dann bewusst für eine hervorragende und qualitätsgesicherte Dienstleistung entscheiden können. Der bvse-Fachverband hat dazu Qualitätsmerkmale definiert, die sich eng an der DIN 66399 orientieren, teilweise aber auch darüber hinausgehen.

Dem bvse-Fachverband Akten- und Datenträgervernichtung geht es darum, ein belastbares Qualitätslevel zu definieren, das dem Praxistest standhält. Aus diesem Grunde sind die Qualitätsmerkmale auch von den Praktikern im Fachverbandsvorstand in mehrwöchiger Arbeit festgelegt worden. Dadurch ist gewährleistet, dass jedes ordentlich aufgestellte Unternehmen diese Anforderungen auch erfüllen kann, auch wenn hier und da sicher Investitionen oder Änderungen in der Organisation vorzunehmen sind. Außerdem hat der Fachverband für interessierte Unternehmen eine Checkliste zur systematischen Vorbereitung auf die QS-Zertifizierung entwickelt.

Für Fragen und Entscheidungen, die sich aus der Zertifizierungsvorbereitung, den vor-Ort-Überprüfungen, der Zertifikatserteilung oder den Qualifizierungs-Seminaren ergeben, hat der bvse-Fachverbandsvorstand Akten- und Datenträgervernichtung darüber hinaus einen Qualitätsbeirat mit Fachleuten aus der Praxis eingerichtet.

Voraussetzung zur Teilnahme an der QS-Zertifizierung ist, dass das Unternehmen entweder schon Entsorgungsfachbetrieb ist, oder die Efb-Zertifizierung parallel anstrebt. Am QS-Zertifizierungsverfahren können alle Akten- und Datenträgervernichtungsunternehmen in Deutschland teilnehmen. Eine Mitgliedschaft im bvse e.V. oder der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. wird nicht verlangt.

Quelle: bvse

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