Der BDE begrüßt das von der Europäischen Kommission verabschiedete Kreislaufwirtschaftspaket. „Die neue Kommission hält, was sie beim Rückzug des ersten Kreislaufwirtschaftspakets versprochen hat – zumindest im Abfallbereich. Sie legt einen ehrgeizigen Vorschlag vor, der einen wertvollen Beitrag zu einer zukunftsorientierten Ressourcennutzung und Rohstoffsicherheit leisten wird“, so BDE-Präsident Peter Kurth in einer ersten Einschätzung.
Eckpunkte des neuen Kreislaufwirtschaftspaketes sind strikte Begrenzung der Deponierung, Ausweitung der Getrenntsammlungspflichten für Abfälle und Erhöhung gemeinsamer EU-weiter Recyclingziele. Die Reform, so Peter Kurth, schaffe die notwendigen politischen Rahmenbedingungen, ressourcenschonende und wirtschaftlich sinnvolle Recyclinglösungen, die unsere Mitgliedsunternehmen entwickelt haben, flächendeckend zu nutzen.
Von ökologisch besonderer Bedeutung ist der Vorschlag der Kommission, bis 2030 nur noch höchstens ein Zehntel des in den jeweiligen Mitgliedsstaaten anfallenden Siedlungsabfalls deponieren zu dürfen. Mit Hinblick auf das in Deutschland bereits seit 2005 angewandte Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle wären zwar auch noch schärfere Vorgaben vorstellbar gewesen. Jedoch, so Peter Kurth, dürfe fairerweise nicht verkannt werden, dass eine Erreichung des 10-Prozent-Ziels für eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten einem Quantensprung gleichkomme.
Neben der mengenmäßigen Begrenzung plant die Kommission ein Deponieverbot für die getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen. Dies ist gemäß geltendem EU-Recht bereits für Kunststoff, Glas, Metall, Papier und Karton vorgeschrieben. Laut Vorschlag sollen die getrennte Sammlung und das Deponieverbot auf Bioabfälle ausgeweitet werden.