Durch diese Artikelverordnung soll insbesondere die geltende AbfKlärV novelliert und im Sinne des Koalitionsvertrages für die Herausforderungen der Zukunft weiterentwickelt werden. Aus Sicht des BV-HTC ist die Abkehr von der direkten bodenbezogenen Klärschlammverwertung aus ökologischen Gründen zu begrüßen und längst überfällig. Die Phosphorrückgewinnung ist im Hinblick auf die weltweit schwindenden Phosphor-Reserven von großer wirtschaftlicher Bedeutung und sollte aus Sicht des BV-HTC ebenfalls zügig im Rahmen der AbfKlärV umgesetzt werden.
Die Kritik einzelner Verbände am Referentenentwurf teilt der BV-HTC nicht. Insbesondere betont der Verband, dass die geplante Übergangsfrist bis 2025 entgegen der Kritik einiger Verbände ausreichend ist, da sowohl für die thermische Verwertung als auch für die Phosphorrückgewinnung schon heute neue Technologien zur Umsetzung der Regelungen zur Verfügung stehen. Lange Übergangsfristen behindern die Umsetzung dieser effizienten Technologien am Markt. Insbesondere die hydrothermale Carbonisierung von Klärschlamm bietet hier neue Chancen, das energetische Potenzial von Klärschlamm zu nutzen, dabei einen Großteil des enthaltenen Phosphors zurückzugewinnen und somit einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Ressourcenschonung in Deutschland zu leisten. Die HTC sichert zudem auch weiterhin die kostengünstige und aus Sicht des Klimaschutzes sinnvolle Mitverbrennung.
Der Verband fordert die Bundesregierung aber auch auf, in der novellierten Klärschlammverordnung eine bindende Verpflichtung zur späteren Rückgewinnung des Phosphors aus der deponierten Klärschlammasche zu verankern. Zudem vertritt der Verband die Auffassung, dass durch eine Abnahmepflicht ein Markt für Recycling-Phosphor geschaffen werden muss, um das Ziel der Schließung der Abfallkreisläufe zu erreichen.