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Niedersächsischer Umweltminister hält Duales System für gescheitert

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel sprach angesichts des 25jährigen Jubiläums des Dualen Systems von einer „erschreckenden Jubiläumsbilanz“.
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„Keinen Grund zum Feiern“ sieht der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel anlässlich des 25. Jahrestages der Einrichtung des „Dualen Systems Deutschland (DSD)“. Mit der Einführung der „Gelben Tonne“ und des „Grünen Punkts“ seien hohe Erwartungen an eine bessere Mülltrennung und mehr Recycling von Verkaufspackungen verbunden gewesen. Mehrwegsysteme sollten stabilisiert und der „Gelbe Sack“ sollte für mehr Wiederverwertbarkeit sorgen. „Das Ziel war gut – die Umsetzung nicht“, sagte der Minister. „Tricksereien und Schlupflöcher führten zu einer erschreckenden Jubiläumsbilanz“: Seit 2004 sinkt die Mehrwegquote beständig auf derzeit nur noch rund 50 Prozent. Und auch das Recycling wird nur soweit betrieben, wie es zur Quotenerfüllung unvermeidlich ist. Zwei Drittel der Leichtverpackungen werden demnach energetisch verwertet, also verbrannt.

Auch ökonomisch habe sich das System nicht etablieren können, sagte der Minister. So stehen laut Bundeskartellamt die operativen Entsorgungskosten bei der Verpackungsentsorgung von ca. 820 Mio. Euro im Jahr Lizenzumsätzen der Systembetreiber von ca. 940 Mio. Euro im Jahr gegenüber. „Allein die Existenz der Systembetreiber kostet den Verbraucher also etwa 120 Millionen Euro im Jahr.“ Die Systemfinanzierung sei durch eine „beständige Schieflage“ gekennzeichnet und es sei nicht verwunderlich, dass aus Insiderkreisen beharrlich auf „systemimmanenten Missbrauch“ hingewiesen werde.

Mit dem geplanten Wertstoffgesetz und der damit verbundenen Ausweitung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen müsse dringend ein Paradigmenwechsel eingeläutet werden, sagte Wenzel. „ Man kann den Kommunen nicht -wie im Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes geplant – die überlassungspflichtigen stoffgleichen Nichtverpackungen entziehen und sie zum Dank dafür als Zaungäste des Wertstoffgesetzes außen vor lassen.“

Quelle: Umweltministerium Niedersachsen

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