Anzeige

Duale Systeme: Strafzahlung für verspätete Lizensierung

Die dualen Systembetreiber haben sich in der Gesellschafterversammlung im Oktober 2015 auf Regelungen verständigt, um dem Problem des verspäteten Abschlusses von dualen Lizenzverträgen zu begegnen.
Anzeige

Hintergrund dieser Regelung ist der Umstand, dass in den vergangenen Jahren immer wieder Erstinverkehrbringer zum 1. Januar noch keine Verträge für das jeweilige Jahr abgeschlossen hatten. Gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber gesetzlich verpflichtet, ihre dualen Lizenzverträge für das jeweilige Jahr vor Jahresbeginn abzuschließen, da ansonsten ihre Produkte in Verkaufsverpackungen nicht an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen.

Die verspätete Lizenzierung von dualen Lizenzmengen bedeutet indes nicht nur einen Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben und ggfls. Liquiditätsschonung zu Lasten Dritter, sondern führt auch zu Verwerfungen im Clearingprozess der Systembetreiber bis hin zur Gefährdung der privatwirtschaftlich organisierten dualen Entsorgung von Verpackungsabfällen.

Um den verspäteten Abschlüssen von dualen Lizenzverträgen entgegenzuwirken, haben sich die Systembetreiber darauf verständigt, dass künftig für Mengen aus zu spät abgeschlossenen dualen Lizenzverträgen im Rahmen des Clearings ein Aufschlag zu entrichten ist.

Quelle: Gemeinsame Stelle dualer Systeme

Letzte Meldungen

Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr

RECYCLING magazin ist Mitglied bei

© DETAIL Architecture GmbH

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link