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ElektroG: bvse begrüßt hohe Quoten und Maßnahmen gegen illegale Exporte

Der bvse begrüßt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das am 24.10.215 in Kraft getreten ist und die europarechtlichen Vorgaben aus der WEEE-Richtlinie nach langem Gesetzfindungsprozess in nationales Recht umsetzt.
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“Eine hohe Recyclingquote sowie der Ausbau der Sammelziele und wirksame Regelungen, die illegale Exporte von Elektroaltgeräten insbesondere in ärmere Länder verhindern, schaffen gute Voraussetzungen für die Stärkung eines hochwertigen und nachhaltigen Recyclings, das wertvolle Ressourcen und die Umwelt schützt”, so bvse-Fachreferent Andreas Habel.

Als besonders erfreulich wertet Habel, dass gewerblich genutzte Altgeräte (sogenannte Dual-Use Geräte) auch in Zukunft in der Entsorgungszuständigkeit der Privatwirtschaft bleiben. “Somit bleibt die bewährte und klare Aufgabenverteilung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern bestehen”, so Habel.

Positiv sieht Habel auch, dass der vom bvse moderierte Task-Force-Vorschlag, batteriebetriebene Altgeräte an den Übergabestellen in dafür zur Verfügung zu stellende ADR-konforme Behälter zu separieren, in das ElektroG übernommen wurde. Diese Vorgabe gewährleiste bei fachgerechter Umsetzung einen gefahrlosen Transport und stelle eine wirksame Maßnahme zum Schutz für Mensch und Umwelt dar.

Quelle: bvse
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