Durch Initiative der Scholz Gruppe wurden zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Automobil- und Recyclingindustrie, Behörden und Politik geführt und Vorschläge erarbeitet. Als Maßnahme mit größtmöglichem Konsens unter den Beteiligten wurde vorgeschlagen, die Abführung der Kfz-Steuer solange vorzunehmen, bis ein Verwertungsnachweis für das verwertete Fahrzeug bzw. ein Kaufvertrag für den Export als Gebrauchtwagen vorgelegt werden kann.
Oliver Scholz, CEO der Scholz Holding GmbH, sagte dazu: „Behörden und Unternehmen brauchen ein einfach vollziehbares Instrument, um illegale Exporte zu beschränken. So muss die Altfahrzeugrichtlinie auf eine neue Basis gestellt werden. Eine Beweislastumkehr wie im ElektroG und eindeutige Definitionen zur Abgrenzung von Gebrauchtwagen und Altfahrzeugen müssen rechtsverbindlich eingeführt werden. Bis dies politisch und rechtlich in der EU umgesetzt ist, kann die Stärkung des Verwertungsnachweises durch Bindung an die Kfz-Steuer eine praktikable Lösung sein.“
Die Basis der neuen Kfz-Steuer aus 2009 beruht auf dem C02-Ausstoß. Ziel der Neuregelung war, schadstoffarme Fahrzeuge steuerlich zu entlasten und im Gegenzug Modelle mit hohem Verbrauch stärker zu belasten. Dazu wurden die Abgasnormen eingeführt, die mit steigender Ziffer sparsamere Autos identifizierte. In Abhängigkeit von der jeweiligen Schadstoffklasse beträgt die Kfz-Steuer pro 100 Kubikzentimeter zwischen 15,13 Euro bei EURO 1 und 6,75 Euro bei einem Benziner mit Abgasnorm D4. Damit wurden insgesamt größere Fahrzeuge mit höherem Verbrauch stärker belastet. Die Kfz-Steuer stellt damit wie der Verwertungsnachweis ein ökologisches Lenkungsinstrument dar. Da fast alle EU-Staaten eine ähnliche Steuerbasis haben, wäre die Bindung der Kfz-Steuer an den Verwertungsnachweis auch in anderen Mitgliedstaaten denkbar.