Morgen will der Grundsatzausschuss Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nach Informationen des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) die Branchenregel „Abfallsammlung“ abschließend behandeln. Wenn der Entwurf nicht zurück in die Ausschüsse verwiesen wird, wäre das Rückwärtsfahren für Müllwagen nach Verbandsangaben zukünftig weitestgehend verboten.
Der BDE appelliert deshalb an alle Beteiligten, praxistaugliche Regelungen festzulegen, die sowohl administrativ als auch operativ zu bewältigen sind. Insbesondere solle sich darauf verständigt werden, dass die Rückwärtsfahrt beim Einsatz geeigneter Technik weiterhin möglich bleibt. Überzogen sei auch, für jede Rückwärtsfahrstelle eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese Stellen in einem Verzeichnis zu dokumentieren. Die Branchenregel würde aus Sicht des Verbands die Entsorgung des Hausmülls erschweren, bürokratischen Mehraufwand erzeugen und letztlich Kostensteigerungen für den Verbraucher hervorrufen.
„Sollte die Branchenregel unverändert in Kraft treten, würde die Abfallsammlung für alle Beteiligten aufwendiger“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Der Entsorger hätte zusätzlichen bürokratischen und personellen Aufwand, der letztlich vom Verbraucher zu tragen wäre. Zudem muss der Bürger immer häufiger damit rechnen, seine Tonne zu einem bestimmten vom Müllauto gut erreichbaren Sammelplatz bringen zu müssen“, so Kurth weiter. Eine bürgerfreundliche und haushaltsnahe Abfallsammlung sehe anders aus.
Seitenladerfahrzeuge, auf die Entsorger vor allem in ländlichen Gebieten setzen, kommen mit einem Mann Besatzung aus. Alle etwa 3.500 deutschlandweit eingesetzten Seitenlader verfügen laut BDE über eine Rückfahrkamera. Müssten sie künftig dennoch mit Beifahrer auf Tour gehen, würden sich die Personalkosten verdoppeln. Der BDE fordert deshalb in der Branchenregel eine Anerkennung der sogenannten Rückfahrassistenzsysteme, die beispielsweise auch aktiv in das Bremssystem eingreifen.
„Der Entsorgungswirtschaft sind die Gefahren beim Rückwärtsfahren insbesondere sehr großer und schwerer Fahrzeuge bewusst. Das Rückwärtsfahren deshalb aber vollständig zu verbieten, schießt über das Ziel hinaus“, meint Kurth. Deutlich werde das in dem als „völlig realitätsfern“ bezeichneten Vorschlag, bei unplanmäßiger Rückwärtsfahrt die Polizei als Einweiser herbeizurufen.“