Einen konkreten Verdachtsfall oder Einzelanlass gebe es zwar nicht. „Von Jahr zu Jahr nehmen aber immer weniger Entsorger an Ausschreibungen teil. Und wir wollen jetzt wissen, woran das liegt“, so die Vorsitzende der 4. Beschlussabteilung, Eva-Maria Schulze, gegenüber der „Welt“. Noch dazu sei die Höhe der Müllgebühren in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich.
Für die Untersuchung sind etwa 1 1/1 Jahre angesetzt. Es soll dabei vor allem um die Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen durch die Kommunen und die Dualen Systeme gehen. Laut Schulze komme es selten zu Anbieterwechseln. Zudem gäbe es in einigen Regionen Arbeitsgemeinschaften zwischen großen Entsorgern. Nicht berücksichtig werden Inhouse-Vergaben der Kommunen. „Wir glauben, dass die Kommunen vielfach keine richtige Kostenkalkulation haben. Aber Gebühren sind dem Wettbewerbsrecht entzogen“, wird Schulze in der „Welt“ zitiert.
Begrüßt wird die Untersuchung vom bvse. „Wir weisen schon seit geraumer Zeit auf die zunehmenden Konzentrationstendenzen in der Entsorgungsbranche hin, die die Luft für fairen Wettbewerb immer dünner werden lässt“, so bvse-Haupftgeschäftsführer Eric Rehbock.
Die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche sähen sich einer Zangenbewegung ausgesetzt, so der bvse. Auf der einen Seite kommunale Unternehmen, die aggressiv versuchten, Marktanteile zu gewinnen und dabei teilweise auch nicht davor zurückschreckten, unzulässigerweise das Ordnungsrecht zur Hilfe zu nehmen, um den Mittelstand aus dem Markt zu verdrängen. Gleichzeitig sieht der bvse aber auch eine eklatante Bedrohung von Seiten großer Konzerne, die ihre Marktmacht ausspielen und kleinere und mittlere Unternehmen unter erheblichen Druck setzen.
Auch der VKU begrüßte die Untersuchung, betonte aber ausdrücklich, dass nicht die Abfallgebühren, sondern die Ausschreibungen zu prüfen. „Wir begrüßen das, denn eine solche Überprüfung kann zu mehr Transparenz für alle Beteiligten führen. Kommunale Unternehmen arbeiten seit jeher transparent und kompetent im Interesse der Bürger“, so VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. „Bei der Debatte muss allerdings genau unterschieden werden: Abfallgebühren unterliegen als solche nicht der Überprüfung durch das Bundeskartellamt (BKartA) und werden nicht untersucht.“