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BDE kritisiert geplantes Verbot von Klärschlamm als Düngemittel

Der Entwurf der Klärschlammverordnung sieht eine Verpflichtung zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vor. Nach einer gewissen Übergangszeit soll die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm als Düngemittel verboten und der Klärschlamm vollständig verbrannt werden.
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In seiner am Montag an das Bundesumweltministerium übersandten Stellungnahme hat der BDE den Ausstieg aus der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken strikt abgelehnt und als einen Irrweg bezeichnet.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Völlig unstrittig ist, Phosphor zurückzugewinnen. Schließlich nimmt die Qualität des importierten Phosphaterzes ab. Dementgegen sind die Qualitäten kommunaler Klärschlämme in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Sie erfüllen, wie jeder andere zugelassene Dünger auch, die Grenzwerte der Düngemittelverordnung. Da jedoch kleine Kläranlagen sowie große im Einzelfall unverändert ihren Schlamm ausbringen dürfen sollen, entpuppt sich der Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung als rein politisch gewollt und ist fachlich nicht haltbar.“

In Deutschland besteht ein breiter Konsens, die landwirtschaftliche Verwertung qualitativ hochwertiger Klärschlämme fortzuführen. Bereits zu Beginn des Jahres forderten elf Verbände fachlich differenzierte Regelungen im Umgang mit Klärschlamm.

Peter Kurth: „Schon aus Gründen des Ressourcenschutzes ist der vorgelegte Entwurf ein Rückschritt. Heimischer Phosphor kann bei der landwirtschaftlichen Verwertung vollständig genutzt werden; dies leisten technische Rückgewinnungsverfahren bei Weitem nicht. Wenn wir die Ziele des Ressourcenschutzes wirklich ernst nehmen, sollte die bodenbezogene Nutzung um ein Rückgewinnungsgebot für Phosphor aus den Klärschlämmen ergänzt werden, die aufgrund ihrer Qualität für eine bodenbezogene Nutzung ausfallen.“

Mit der Pflicht zur technischen Phosphorrückgewinnung sind unweigerlich Kostensteigerungen verbunden, auch für den Bürger. Peter Kurth: „Wichtig ist für uns, zu wissen, inwieweit die mit der Rückgewinnung verbundenen Zusatzkosten gebührenfähig sind.“ Zudem stellt sich die Frage, wo die etwa eine Millionen Tonnen zusätzlich anfallender Klärschlammtrockenmasse verbrannt werden sollen.

Peter Kurth: „Die Klärschlammbranche ist seit Jahren von stetig steigenden Anforderungen und großen Planungsunsicherheiten betroffen. Wenn auch der Einsatz synthetischer Polymere unverändert verboten bleibt, stehen wir bereits in 14 Monaten vor der Frage, wo wir den Klärschlamm verbrennen sollen. Ausreichende Kapazitäten zur Monoverbrennung sind bis dahin nicht aufgebaut und der Mitverbrennung in Kraftwerken sind technische Grenzen gesetzt, die durch die Reduzierung der Kraftwerkskapazitäten im Zuge der Energiewende weiter verschärft werden. Die EU-Klärschlammrichtlinie erlaubt die stoffliche Verwertung von Klärschlämmen und wir sehen keine Notwendigkeit, von diesem Weg abzuweichen.“

Quelle: BDE
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