Ab dem 1. Oktober gilt demnach für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro. Er steigt ab Januar 2016 auf 9,10 Euro. Die Tarifpartner Verdi, VKA und BDE hatten im Juni dieses Jahres beantragt, die vereinbarten Mindestlöhne für alle Arbeitgeber der Branche zum siebten Mal in Folge für allgemeinverbindlich zu erklären. Der Branchenmindestlohn gilt somit auch für Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind.
Branchenmindestlohn wieder in Kraft
Laut einer Pressemeldung des BDE hat das Bundeskabinett die Mindestlohnverordnung des Bundesarbeitsministeriums gebilligt.