Dieser Ansatz sieht vor, Abfälle innerhalb Europas dort zu behandeln, wo entsprechende Kapazitäten für eine möglichst hochwertige Behandlung bestehen und Deponieanlagen zügig zu reduzieren. Insbesondere die neuen Mitgliedsstaaten sind zur Einführung von Getrenntsammlung und dem Aufbau von Vorbehandlungsanlagen verpflichtet. Um die europäischen Vorgaben erfüllen zu können, sollten sie die Möglichkeit haben, die Anlagen zur stofflichen und thermischen Verwertung in den benachbarten Mitgliedsstaaten nutzen zu können.
BDE-Präsident Peter Kurth: „In etlichen Mitgliedsländern der EU wird ein Großteil des Abfalls immer noch deponiert. Deponien sind jedoch für einen erheblichen Anteil an Treibhausgasemissionen wie Methan und Kohlendioxid verantwortlich. Aus diesem Grund ist es ökologisch sinnvoll, Abfälle innerhalb Europas dorthin zu bringen, wo sie klima- und ressourcenschonend optimal behandelt werden können. Der BDE wirbt daher in Brüssel für die deutsche Verbandsinitiative ‚Europäische Kreislaufwirtschaft‘, die sich zum Ziel gesetzt hat, dass recycelbare Abfälle nicht mehr auf der Deponie landen, sondern in die europaweit bestehenden hochwertigen Behandlungsanlagen verbracht werden können. Bestehende Überkapazitäten können somit zum Nutzen der Umwelt eingesetzt werden.“
Eine Vielzahl ordnungspolitischer Regelungen auf jeweils nationaler Ebene verhindert, dass die Märkte effizient funktionieren und schränkt insbesondere die nach EU-Recht bestehende Freizügigkeit für zur Verwertung bestimmter Abfälle in ungerechtfertigter Weise ein. Für ein zukünftig reibungsloses Funktionieren der Abfallmärkte seien deshalb, so Peter Kurth, drei ordnungspolitische Hindernisse zu überwinden. Einerseits müsse die fünfstufige Abfallhierarchie europaweit konsequent umgesetzt und gelebt werden. Anderseits sei die steuerliche Bevorteilung von Staatsunternehmen gegenüber der Privatwirtschaft ebenso wenig länger hinnehmbar wie die Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für interkommunale Zusammenarbeit zu Lasten privater Dienstleister. Zudem gelte es, die Regelungen eines längst überkommenen Verständnisses des Prinzips der Entsorgungsautarkie zu lockern.
Peter Kurth: „Abfälle müssen dort behandelt werden, wo dies wirtschaftlich vernünftig zu den ökologisch besten Standards möglich ist. Dazu bedarf es aber der Einsicht, dass diese Abfälle nicht immer in dem Land behandelt werden sollten, in dem sie anfallen.“
Nicht zuletzt ist es für einen funktionierenden Abfallmarkt von essenzieller Bedeutung, dass EU-Strukturfördermittel nur noch für Entsorgungsinfrastrukturen verwendet werden, die der Entwicklung nachhaltiger Abfallmärkte dienen. Gelder in erster Linie für den Neubau von Deponien und Verbrennungsanlagen zu verwenden sei in diesem Zusammenhang anachronistisch und Dieser Ansatz sieht vor, Abfälle innerhalb Europas dort zu behandeln, wo entsprechende Kapazitäten für eine möglichst hochwertige Behandlung bestehen und Deponieanlagen zügig zu reduzieren. Insbesondere die neuen Mitgliedsstaaten sind zur Einführung von Getrenntsammlung und dem Aufbau von Vorbehandlungsanlagen verpflichtet. Um die europäischen Vorgaben erfüllen zu können, sollten sie die Möglichkeit haben, die Anlagen zur stofflichen und thermischen Verwertung in den benachbarten Mitgliedsstaaten nutzen zu können.
BDE-Präsident Peter Kurth: „In etlichen Mitgliedsländern der EU wird ein Großteil des Abfalls immer noch deponiert. Deponien sind jedoch für einen erheblichen Anteil an Treibhausgasemissionen wie Methan und Kohlendioxid verantwortlich. Aus diesem Grund ist es ökologisch sinnvoll, Abfälle innerhalb Europas dorthin zu bringen, wo sie klima- und ressourcenschonend optimal behandelt werden können. Der BDE wirbt daher in Brüssel für die deutsche Verbandsinitiative ‚Europäische Kreislaufwirtschaft‘, die sich zum Ziel gesetzt hat, dass recycelbare Abfälle nicht mehr auf der Deponie landen, sondern in die europaweit bestehenden hochwertigen Behandlungsanlagen verbracht werden können. Bestehende Überkapazitäten können somit zum Nutzen der Umwelt eingesetzt werden.“
Eine Vielzahl ordnungspolitischer Regelungen auf jeweils nationaler Ebene verhindert, dass die Märkte effizient funktionieren und schränkt insbesondere die nach EU-Recht bestehende Freizügigkeit für zur Verwertung bestimmter Abfälle in ungerechtfertigter Weise ein. Für ein zukünftig reibungsloses Funktionieren der Abfallmärkte seien deshalb, so Peter Kurth, drei ordnungspolitische Hindernisse zu überwinden. Einerseits müsse die fünfstufige Abfallhierarchie europaweit konsequent umgesetzt und gelebt werden. Anderseits sei die steuerliche Bevorteilung von Staatsunternehmen gegenüber der Privatwirtschaft ebenso wenig länger hinnehmbar wie die Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für interkommunale Zusammenarbeit zu Lasten privater Dienstleister. Zudem gelte es, die Regelungen eines längst überkommenen Verständnisses des Prinzips der Entsorgungsautarkie zu lockern.
Peter Kurth: „Abfälle müssen dort behandelt werden, wo dies wirtschaftlich vernünftig zu den ökologisch besten Standards möglich ist. Dazu bedarf es aber der Einsicht, dass diese Abfälle nicht immer in dem Land behandelt werden sollten, in dem sie anfallen.“
Nicht zuletzt ist es für einen funktionierenden Abfallmarkt von essenzieller Bedeutung, dass EU-Strukturfördermittel nur noch für Entsorgungsinfrastrukturen verwendet werden, die der Entwicklung nachhaltiger Abfallmärkte dienen. Gelder in erster Linie für den Neubau von Deponien und Verbrennungsanlagen zu verwenden sei in diesem Zusammenhang anachronistisch und Dieser Ansatz sieht vor, Abfälle innerhalb Europas dort zu behandeln, wo entsprechende Kapazitäten für eine möglichst hochwertige Behandlung bestehen und Deponieanlagen zügig zu reduzieren. Insbesondere die neuen Mitgliedsstaaten sind zur Einführung von Getrenntsammlung und dem Aufbau von Vorbehandlungsanlagen verpflichtet. Um die europäischen Vorgaben erfüllen zu können, sollten sie die Möglichkeit haben, die Anlagen zur stofflichen und thermischen Verwertung in den benachbarten Mitgliedsstaaten nutzen zu können.
BDE-Präsident Peter Kurth: „In etlichen Mitgliedsländern der EU wird ein Großteil des Abfalls immer noch deponiert. Deponien sind jedoch für einen erheblichen Anteil an Treibhausgasemissionen wie Methan und Kohlendioxid verantwortlich. Aus diesem Grund ist es ökologisch sinnvoll, Abfälle innerhalb Europas dorthin zu bringen, wo sie klima- und ressourcenschonend optimal behandelt werden können. Der BDE wirbt daher in Brüssel für die deutsche Verbandsinitiative ‚Europäische Kreislaufwirtschaft‘, die sich zum Ziel gesetzt hat, dass recycelbare Abfälle nicht mehr auf der Deponie landen, sondern in die europaweit bestehenden hochwertigen Behandlungsanlagen verbracht werden können. Bestehende Überkapazitäten können somit zum Nutzen der Umwelt eingesetzt werden.“
Eine Vielzahl ordnungspolitischer Regelungen auf jeweils nationaler Ebene verhindert, dass die Märkte effizient funktionieren und schränkt insbesondere die nach EU-Recht bestehende Freizügigkeit für zur Verwertung bestimmter Abfälle in ungerechtfertigter Weise ein. Für ein zukünftig reibungsloses Funktionieren der Abfallmärkte seien deshalb, so Peter Kurth, drei ordnungspolitische Hindernisse zu überwinden. Einerseits müsse die fünfstufige Abfallhierarchie europaweit konsequent umgesetzt und gelebt werden. Anderseits sei die steuerliche Bevorteilung von Staatsunternehmen gegenüber der Privatwirtschaft ebenso wenig länger hinnehmbar wie die Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für interkommunale Zusammenarbeit zu Lasten privater Dienstleister. Zudem gelte es, die Regelungen eines längst überkommenen Verständnisses des Prinzips der Entsorgungsautarkie zu lockern.
Peter Kurth: „Abfälle müssen dort behandelt werden, wo dies wirtschaftlich vernünftig zu den ökologisch besten Standards möglich ist. Dazu bedarf es aber der Einsicht, dass diese Abfälle nicht immer in dem Land behandelt werden sollten, in dem sie anfallen.“
Nicht zuletzt ist es für einen funktionierenden Abfallmarkt von essenzieller Bedeutung, dass EU-Strukturfördermittel nur noch für Entsorgungsinfrastrukturen verwendet werden, die der Entwicklung nachhaltiger Abfallmärkte dienen. Gelder in erster Linie für den Neubau von Deponien und Verbrennungsanlagen zu verwenden sei in diesem Zusammenhang anachronistisch und Dieser Ansatz sieht vor, Abfälle innerhalb Europas dort zu behandeln, wo entsprechende Kapazitäten für eine möglichst hochwertige Behandlung bestehen und Deponieanlagen zügig zu reduzieren. Insbesondere die neuen Mitgliedsstaaten sind zur Einführung von Getrenntsammlung und dem Aufbau von Vorbehandlungsanlagen verpflichtet. Um die europäischen Vorgaben erfüllen zu können, sollten sie die Möglichkeit haben, die Anlagen zur stofflichen und thermischen Verwertung in den benachbarten Mitgliedsstaaten nutzen zu können.
BDE-Präsident Peter Kurth: „In etlichen Mitgliedsländern der EU wird ein Großteil des Abfalls immer noch deponiert. Deponien sind jedoch für einen erheblichen Anteil an Treibhausgasemissionen wie Methan und Kohlendioxid verantwortlich. Aus diesem Grund ist es ökologisch sinnvoll, Abfälle innerhalb Europas dorthin zu bringen, wo sie klima- und ressourcenschonend optimal behandelt werden können. Der BDE wirbt daher in Brüssel für die deutsche Verbandsinitiative ‚Europäische Kreislaufwirtschaft‘, die sich zum Ziel gesetzt hat, dass recycelbare Abfälle nicht mehr auf der Deponie landen, sondern in die europaweit bestehenden hochwertigen Behandlungsanlagen verbracht werden können. Bestehende Überkapazitäten können somit zum Nutzen der Umwelt eingesetzt werden.“
Eine Vielzahl ordnungspolitischer Regelungen auf jeweils nationaler Ebene verhindert, dass die Märkte effizient funktionieren und schränkt insbesondere die nach EU-Recht bestehende Freizügigkeit für zur Verwertung bestimmter Abfälle in ungerechtfertigter Weise ein. Für ein zukünftig reibungsloses Funktionieren der Abfallmärkte seien deshalb, so Peter Kurth, drei ordnungspolitische Hindernisse zu überwinden. Einerseits müsse die fünfstufige Abfallhierarchie europaweit konsequent umgesetzt und gelebt werden. Anderseits sei die steuerliche Bevorteilung von Staatsunternehmen gegenüber der Privatwirtschaft ebenso wenig länger hinnehmbar wie die Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für interkommunale Zusammenarbeit zu Lasten privater Dienstleister. Zudem gelte es, die Regelungen eines längst überkommenen Verständnisses des Prinzips der Entsorgungsautarkie zu lockern.
Peter Kurth: „Abfälle müssen dort behandelt werden, wo dies wirtschaftlich vernünftig zu den ökologisch besten Standards möglich ist. Dazu bedarf es aber der Einsicht, dass diese Abfälle nicht immer in dem Land behandelt werden sollten, in dem sie anfallen.“
Nicht zuletzt ist es für einen funktionierenden Abfallmarkt von essenzieller Bedeutung, dass EU-Strukturfördermittel nur noch für Entsorgungsinfrastrukturen verwendet werden, die der Entwicklung nachhaltiger Abfallmärkte dienen. Gelder in erster Linie für den Neubau von Deponien und Verbrennungsanlagen zu verwenden sei in diesem Zusammenhang anachronistisch und und müsse zu Gunsten des Aufbaus einer leistungsfähigen Sammlungs- und Verwertungsinfrastruktur abgestellt werden, so Peter Kurth.