„Der Arbeitsentwurf Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung des BMUB unterläuft das Grundprinzip der Entstaatlichung und der Selbstkontrolle der Wirtschaft in Bezug auf die Entsorgungsfachbetriebeverordnung“, heißt es in einer Eklärung der ESN. Daher bestünden erhebliche Bedenken, ob die Novelle von der Ermächtigungsgrundlage in § 57 KrWG gedeckt sei.
Grundsätzlich begrüßt die ESB das Ziel der Verordnung, das „bewährte Instrument der Qualifizierung und Zertifizierung von Betrieben zum Entsorgungsfachbetrieb auszubauen, bestehende Rechts- und Anwendungsunsicherheiten abzubauen und das Profil von Entsorgungsfachbetrieben zu schärfen“. Allerdings lasse der Entwurf ein deutliches Abrücken von den Grundprinzipien der bisherigen Entsorgungsfachbetriebeverordnung erkennen.
Kritisiert werden vor allem die zunehmende Überwachung und die massiv erweiterten Beteiligungsrechte der Behörden. Auch die erweiterte Mitteilungs- und Nachweispflicht sowie der neu aufgenommenen Bußgeldtatbestandsparagraph finden die Kritik der ESN.