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Gebührenordnung für ElektroG

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat kurz nach Verabschiedung des ElektroG durch den Bundesrat einen Referentenentwurf der Gebührenordnung für das ElektroG vorgelegt.
Tim Reckmann, pixelio.de
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Dabei greife die neue Gebührenverordnung „in weiten Teilen auf die Vorschriften der Vorgängerregelungen der ElektroGKostV sowie auf deren Gebührentatbestände nach Anhang 1 zurück“. Veränderungen bezögen sich überwiegend auf geänderte oder neue gebührenpflichtige Tatbestände. Zudem sei die Gebührenhöhe an die aktuellen Gegebenheiten bei der Rücknahme und Entsorgung angepasst und dementsprechend die Gebührenhöhe neu kalkuliert worden.

So soll zukünftig beispielsweise die Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten 272 Euro kosten. Die Änderung der Registrierung im Hinblick auf die registrierte Geräteart soll mit 183,30 Euro berechnet werden. Für die Entgegennahme und Prüfung der Optierungsanzeige will das BMUB 51,80 Euro berechnen. Dies gilt für jede Sammelgruppe und jede Optierungsanzeige. Erfolgt die Anzeige nicht über das vorgesehen elektronische Datenverarbeitungssystem, sollen für den dadurch entstehenden Sonderaufwand 35,10 bis 1403,50 Euro fällig werden.

Quelle: BMUB
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