Wie die Gemeinsame Stelle der Dualen Systeme in einer Pressemeldung erklärte, haben sich die Systembetreiber auf einen neuen Mengenclearingvertrag geeinigt, der erstmals für das Leistungsjahr 2016 gelten soll.
Im neuen Vertrag soll zum einen der überarbeitete Entwurf der Mitteilung Nr. 37 der LAGA umgesetzt werden. Hier werden unter anderem die Pflichten zur Systembeteiligung, die Anforderungen an Branchenlösungen, die Hinterlegungspflichten einer Vollständigkeitserklärung und die Anforderungen zur Führung der Mengenstromnachweise festgelegt. Zudem enthält die LAGA M 37 die Aussage, dass pauschale Mengenabzüge nicht zulässig sind.
Zudem soll der neue Vertrag die Prüfung der Mengenmeldungen sowohl von Maklern als auch von Handelsunternehmen, die als beauftragte Dritte für Industrieunternehmen tätig werden, regeln. Mit der Erstreckung der Prüfungspflicht soll sichergestellt werden, dass die Vorgaben, denen sich die Systembetreiber unterwerfen, möglichst effektiv umgesetzt und auch von anderen wesentlichen Marktteilnehmern beachtet werden, heißt es in Pressemeldung.
Der BDE hat den Beschluss der Gemeinsamen Stelle begrüßt und sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung der Verpackungsentsorgung. „Klare Regeln zur Prüfung und Abrechnung der lizensierten Mengen verbessern die Qualität in der Verpackungsentsorgung,“ so BDE-Präsident Peter Kurth. „Die in der Gemeinsamen Stelle erreichte Verständigung auf einen neuen Mengenclearingvertrag stärkt das privatwirtschaftliche System der Erfassung und Verwertung von Wertstoffen.“