So soll die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen habe. Für Saisonarbeiter und Minijobber soll die Aufzeichnungspflicht jedoch unverändert bis zur Einkommensschwelle von 2.958 Euro beibehalten werden.
Grundsätzlich von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden sollen künftig mitarbeitende Familienangehörige. Im Bezug auf die Auftraggeberhaftung kündigte Nahles eine gemeinsame Klarstellung von Arbeits- und Finanzministerium bei der Zollverwaltung zu. In den meisten Fällen bestünde im Hinblick auf den Mindestlohn keine Auftraggeberhaftung, so die Ministerin.
Eine entsprechende Verordnung soll in der kommenden Woche auf den Weg gebracht werden.