In dem von BDSV-Präsident Heiner Gröger und BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson unterzeichneten Schreiben betont die BDSV die Zustimmung zu qualitativen Merkmalen des Entwurfs wie etwa Verfügungsbeschränkungen, Thesaurierungsvorgaben, Entnahmebeschränkungen oder Abfindungsklauseln unter Marktwert, fordert aber, diese Kriterien nicht nur bei der Festlegung von Grenzwerten zu berücksichtigten, sondern grundsätzlich für die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer heranzuziehen.
Problematisch ist aus Sicht der Vereinigung das sogenannte Vereinfachungs- und Ertragswertverfahren, das zu überhöhten und marktfernen Unternehmenswerten führe. Die BDSV plädiert für eine Begrenzung des Unternehmenswertes auf den Faktor 6 bis 9 des durchschnittlichen Jahresertrags. Die derzeitige Entwurfsregelung dem Faktor 18 sei nicht sachgerecht, heißt es in dem Schreiben.
Kritik üben Gröger und Cosson auch an dem geplanten Rückgriff auf das vorhandene Privatvermögen der Erben. Ein derartiger Eingriff sei systemwidrig und gehe über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und den von der Großen Koalition angekündigten „minimalinvasiven Eingriff“ weit hinaus. „Im Fokus sollte nicht der Zugriff auf Privatvermögen sondern der Erhalt von Arbeitsplätzen stehen“, so die BDSV.
Gröger und Cosson warnen vor einem Substanzverlust, die unter des Maßgaben des geplanten Gesetzes bei der Übertragung der Unternehmen an die nächste Generation entstehen könnten und haben die Bedeutung des Stahlrecyclings für den Ressourcen- und Klimaschutz hervor.