Obwohl sich das bürgernahe Erfassungssystem durch gute Qualität und die erhoffte Mengensteigerung bewährt habe, stellen die GEB ihren Modellversuch zur dezentralen Erfassung der Elektrokleingeräte in Depotcontainern Ende Mai ein.
Grund seien Neuregelungen im Elektrogerätegesetz in Verbindung mit veränderten Richtlinien für den Gütertransport auf Grundlage des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße verbieten die Fortsetzung der Depotcontainer-Sammlung.
Stein des Anstoßes, der letztendlich zur Einstellung des Versuchs führt, seien die zunehmend in Elektrogeräten enthaltenen leistungsstarken Lithiumbatterien und –akkus. Bei Beschädigung, verursacht durch Einwerfen oder Entleeren der Container, steigt die mögliche Gefahr von Kurzschlüssen und Bränden.
Statt der Container wurde nun die separate Annahme von Elektrogräten auf dem Recyclinghof opti-miert, so die GEB. Dort werden die Geräte jetzt von den GEB-Mitarbeitern persönlich entgegen genommen, gesichtet und anschließend in Gitterboxen erfasst. Soweit möglich, werden vor allem die Lithiumbatterien bzw. –akkus aus den Geräten entfernt.