Im Rahmen der Beratung wird die Länderkammer nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) mit großer Wahrscheinlichkeit eine umfangreiche Stellungnahme an den Bundestag mit zahlreichen technischen und klarstellenden Änderungen übersenden, die dem Zweck des Gesetzes noch besser Rechnung tragen sollen.
Der Verband begrüßt in einer aktuellen Meldung den heute im Bundesrat beratenen Entwurf einer Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Der Erfolg des Gesetzes werde sich demnach an der Steigerung tatsächlich erfasster und einer hochwertigen Verwertung zugeführter Menge an Elektroaltgeräten messen lassen können. Die Rücknahme über den Handel könne dazu einen großen Beitrag leisten; die Rücknahmepflicht sei ein Schritt in die richtige Richtung.
„Im Vollzug wird es darauf ankommen, den Abfluss von Mengen in minderwertige Behandlungs- und Verwertungswege sowie den illegalen Export zu unterbinden“, so Verbandspräsident Peter Kurth. Die Meldepflichten konsequent einzuhalten sowie ein durchgängiges Monitoring gesammelter und behandelter Mengen könnten dazu einen Beitrag leisten.
Als sinnvoll sieht Kurth es an, dass eine klaren Regelung zum Umgang mit Altgeräten aufgenommen wurde, die Lithium-Ionen-Akkus enthalten. Den Akku bereits an der Annahmestelle vom Elektroaltgerät zu trennen, steigere die Brandgefahr. Vielmehr müsse die Batterie an der Annahmestelle im Gerät verbleiben, um Mensch und Umwelt vor Gefährdungen zu schützen. Eine Separierung der lithiumhaltigen Altgeräte von den nicht-lithiumhaltigen Altgeräten ermögliche einen angemessenen Umgang mit dieser brandgefährdeten Fraktion, erklärt Kurth.