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Kritik an Überarbeitung der LAGA M 37

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertritt die Position, die LAGA Mitteilung 37 sei in Teilen nicht praktikabel.
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Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) begrüßt in einer aktuellen Meldung, dass die Überwachung der Dualen Systeme und der Branchelösungen mit der Überarbeitung der LAGA M 37 ausgeweitet werden soll. Vor dem Hintergrund der Krise der Dualen Systeme im vergangenen Jahr sei dies dringend notwendig, so Verbandshauptgeschäftsführer Eric Rehbock in einer Stellungnahme zur Neufassung der LAGA Mitteilung 37. In dem Schreiben an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall weist der bvse jedoch auch auf Defizite in der Umsetzbarkeit hin und warnt vor einer Benachteiligung des Kunststoffrecyclings.

Den Vorschlag der LAGA, auf dem Zertifikat zur Anlageneignung für jeden Verwertungsweg die durchschnittliche Produktausbeute anzugeben, lehnt der Verband ab. Zum einen sei unklar, wie die Produktausbeute zu berechnen ist. Zum anderen stelle die damit verbundene Nennung der Anlage eine Verletzung der Betriebsgeheimisse dar, da so Bezugsquellen oder Rezepturen identifizierbar würden.

Hinzu komme, dass die Produktausbeute nicht auf die einzelnen Dualen Systeme heruntergebrochen werden kann. „Diese Forderung geht an der Lebenswirklichkeit des Kunststoffrecyclings vorbei, denn zur Sicherung der Qualität der Recyclate werden Inputströme verschiedener Herkunft gemischt“, erläutert Rehbock. Darüber hinaus können die Kunststoffrecycler die Qualität des bei ihnen angelieferten Materials nicht beeinflussen. Die Produktausbeute hängt jedoch direkt davon ab.

Auch der Bericht zum Zertifikat der Letztempfängeranlage sollte nur von den Vollzugsbehörden eingesehen werden können. Die Offenlegung des Berichts würde Unternehmensinterna, wie die Verfahrenstechnik, öffentlich machen. „Dies stellt unserer Auffassung nach einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der ohne sachlichen Grund geschieht“, kritisiert bvse-Justiziarin Miryam Denz-Hedlund. Überdies würde damit das Vertrauensverhältnis zwischen dem zertifizierenden Sachverständigen und dem Anlagenbetreiber stark beeinträchtigt.

Quelle: mas

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