Nach dem heute beschlossenen Maßnahmenkatalog des EU-Parlaments wird müssen die EU-Mitgliedsstaaten künftig Maßnahmen ergreifen, um den Konsum „leichter Plastiktragetaschen“ mit einer Wanddicke unter 50 μm (0,05 mm) nachhaltig zu verringern, meldet der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE).
„Der Hauptgrund für die Vermüllung der Umwelt mit Plastik liegt in der unsachgemäßen Entsorgung“, meint Verbandspräsident Peter Kurth. „Plastiktüten schaden insbesondere dem Ökosystem Wasser, wenn sie achtlos weggeworfen werden. Dass Mitgliedsstaaten sich jetzt verpflichten, ihre Bürger verstärkt auf die Umweltschädlichkeit übermäßigen Konsums von Plastiktüten hinzuweisen, ist ein erster Schritt, das Problem zu lösen.“ Wichtig sei dabei auch, die Bürger darüber zu informieren, wie sie Plastiktüten umweltgerecht entsorgen können.
Die Änderung der Verpackungsrichtlinie überlässt den Mitgliedsstaaten die Wahl, welche Maßnahmen sie ergreifen, um den Konsum von „leichten Plastiktragetaschen“ nachhaltig zu verringern. Entweder sie sorgen dafür, dass diese ab 2019 nicht mehr kostenlos in den Geschäften zur Verfügung stehen oder sie ergreifen andere Maßnahmen, damit sich der Pro-Kopf-Konsum dieser Taschen bis Ende 2019 auf 90 und bis Ende 2025 auf 40 pro Jahr beschränkt. Mitgliedsstaaten dürfen künftig zudem das Inverkehrbringen besonders umweltschädlicher leichter Plastiktragetaschen in ihrem Hoheitsgebiet verbieten.
Ebenso sei die Vorgabe sinnvoll, so Kurth, innerhalb von zwei Jahren einen europäischen Standard für biologisch abbaubare und kompostierbare Tragetaschen zu entwickeln und diese Tragetaschen verpflichtend zu kennzeichnen. Dann könne der Konsument klar erkennen, auf welchem Wege eine Plastiktüte am besten entsorgt wird. Biologisch abbaubare und kompostierbare Tragetaschen seien innovative und umweltfreundliche Verpackungslösungen. „Für die Kunststoffrecycler ist es aber unerlässlich, dass es zu keiner Vermischung herkömmlicher Kunststoffe mit biologisch abbaubaren Kunststoffen kommt“, so Kurth. Eine Kennzeichnungspflicht würde ein qualitativ hochwertiges Recycling sicherstellen, weil es die Gefahr von Verunreinigungen deutlich reduziere.
Die Mitgliedsstaaten sind berechtigt, „sehr leichte Tragetaschen“ unter 15 μm (0,015 mm), wie sie zum Verpacken von Obst und Gemüse genutzt werden, von den neuen Bestimmungen auszunehmen. Ihren Gebrauch einzuschränken hätte möglicherweise zu mehr abgepackter Ware und somit zu einem Anstieg des Verpackungs- und Lebensmittelabfalls geführt. Die Kommission ist jedoch in der Gesamtbetrachtung verpflichtet, umweltfreundliche Lösungen zu erarbeiten, die das Aufkommen der „sehr leichten Tragetaschen“ weiter senken.
Den heute vom EU-Parlament verabschiedeten Gesetzesentwurf hatte der Rat zuvor bereits einstimmig gebilligt. Somit ist das Gesetzgebungsverfahren anderthalb Jahre nach Veröffentlichung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags abgeschlossen.