Die Abstimmungsgespräche zwischen den Vertretern der Regierungskoalition und dem BMUB zu den Eckpunkten eines Wertstoffgesetzes haben noch keine Einigung erbracht, meldet die Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme (GemIni) in einer aktuellen Mitteilung.
BMUB und Union versuchten, die Diskussion um Jahre zurückzudrehen: Das Wertstoffgesetz solle die Durchsetzung der Gelben Tonne Plus erbringen. Was schon vor fast 10 Jahren als Auseinandersetzung um GiG diskutiert wurde – nämlich gelb in grau oder grau in gelb – solle nun zugunsten der Systembetreiber entschieden werden.
BMUB und Vertreter der Union wollen die stoffgleichen Nichtverpackungen dem dualen System zuordnen und aus Sicht von GemIni jegliche Organisationsverantwortung der Kommunen ausschließen. Die geforderte Zuständigkeit der Kommunen für die Erfassung werde als Rekommunalisierung stigmatisiert; die SPD-Bundestagsfraktion soll mit der Forderung nach kommunaler Erfassungszuständigkeit zurückgedrängt werden.
Das schaffe den Raum für eine umfassende Privatisierung. Die bislang in der Verantwortung der Kommunen zu entsorgenden stoffgleichen Nichtverpackungen sollen dann in das duale System überführt werden. Das Modell Gelbe Tonne Plus werde zum Gesetzesvorschlag gemacht, die kommunalen Interessen sollten auf Abstimmungsvereinbarungen verwiesen werden – nach dem Motto: wer bezahlt, der bestimmt.
Die Produkt- bzw. Finanzverantwortung werde auf die stoffgleichen Nichtverpackungen erweitert und die Kommunen sollten mit dem Hinweis ruhiggestellt werden, zukünftig nicht mehr für die entsprechenden Entsorgungsleistungen aufkommen zu müssen. Das sei aber keine wirkliche Gebührenentlastung, weil viele dieser Abfälle bereits heute als intelligente Fehlwürfe bei den Systembetreibern landen. Vor allem aber könnte hier eine Blaupause zur Vollprivatisierung entstehen. Für jede Abfallfraktion, für die eine Finanzverantwortung bestimmt werden kann (Waren-Katalog), könnte eine Zuordnung zum dualen System erfolgen. Die Kommunen blieben am Ende in der Restmülltonne auf den Inhalten der Staubsaugerbeutel sitzen, alles andere wird von privaten Systemen entsorgt.
Hier sei auch die jüngste Rechtsprechung gegen die Untersagung gewerblicher Sammlungen zu beachten. Was als kommunale Erfolge im Zuge der Novelle des KrWG bezeichnet wurde, sehe sich in der Praxis immer mehr Einschränkungen gegenüber (zum Beispiel die gewerbliche Sammlungen von Sperrmüll). Die Beteiligten seien nun aufgefordert, von abfallwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Maximalpositionen abzurücken. Wer im politischen Raum dafür eintritt, die Kommunen aus der Verantwortung für die Hausmüllentsorgung zu verdrängen, der werde es sehr schwer haben, zukünftig weiter als politischer Partner der Kommunalwirtschaft angesehen zu werden.
GemIni wirbt weiter für einen Kompromiss, der zwar nicht mehr die alleinige Verantwortung der Kommunen vorsieht; eine zentrale (Vergabe-)Stelle ermögliche aber die Ablösung der Systembetreiber. Eine duale Systematik mit Trägerschaften bei Kommunen und einer zentralen (Vergabe-) Stelle, beispielsweise in Form eines Verwertungsverbandes unter maßgeblicher Einbeziehung der Wirtschaft, schaffe einen Ausgleich zwischen der Verantwortung allein bei den Kommunen oder allein bei privaten Institutionen.
Ein Rückfall in Diskussionsansätze zur Privatisierung der Hausmüllentsorgung verzögere nur unnötig die Vorlage eines brauchbaren Entwurfs für ein Wertstoffgesetz und werde spätestens im Bundesrat scheitern. GemIni wirbt „für den Blick nach vorne, für den Ausbau einer nachhaltigen Wertstoff- und Ressourcenwirtschaft.“