In einer Pressemeldung erklärte die BDSV, dass es sich beim Wertstoffgesetz um ein schon lange anhängiges Projekt handele, zu dem bisher nicht einmal der Termin für einen Entwurf vorläge. Stattdessen gäbe es nur ein Länderkonzepte einiger grüner Landesminister und einen Gesetzesantrag einer privaten Lobbyorganisation, die vor allem kommunale Interessen vertrete.
Das BDSV-Präsidium ist zu der Auffassung gelangt, dass die Initiierung eines Gesetzgebungsverfahrens aus Sicht der Metallrecyclingwirtschaft unnötig ist, sich letztendlich sogar wohl als schädlich erweisen würde. Aufgrund der ausgeprägten Infrastruktur gewerblicher Sammlungen wiesen Haushaltsabfälle aus Metall ohnehin schon eine hohe Recyclingquote auf. Im Gegensatz zu Wertstofftonnen, wo zwangsläufig eine Vermischung mit vielen anderweitigen Haushaltsabfällen stattfinden würde, seien durch gewerbliche Sammlungen erfasste Metallabfälle von hoher Sortenreinheit.
Das BDSV-Präsidium empfiehlt der Politik, sich von dem ur-demokratischen Grundsatz leiten lassen: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.