Dies hatte sich in den Indikationsmeldungen bereits angedeutet und bestätigt nach Auffassung des Dualen Systems Deutschland, dass zuvor im Markt erheblicher Missbrauch stattgefunden hatte.
„Einzelne Akteure haben über Jahre hinweg Schlupflöcher in der Verpackungsverordnung ausgenutzt und damit den Markt und seine Mengen verzerrt. Nun zeigt die siebte Novelle der Verpackungsverordnung erste Wirkung“, sagt Stefan Schreiter, Geschäftsführender Gesellschafter und CEO Duales System Holding. Im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber die Eigenrücknahme von Verkaufsverpackungen am Point-of-Sale abgeschafft und die Vorgaben für sogenannte Branchenlösungen verschärft.
Die heute veröffentlichten Mengenmeldungen für das erste Quartal 2015 lägen deutlich näher an der Realität des Marktes, bildeten diesen aber noch nicht vollständig ab. „Wir begrüßen, dass die Politik die Konsequenzen gezogen hat. Nun muss sichergestellt werden, dass die neuen Regelungen auch tatsächlich umgesetzt werden“, ergänzt Schreiter.
„Die Tatsache, dass ein Viertel der verpflichteten Unternehmen die Mengen noch nicht gemeldet hat, macht deutlich, dass es noch immer erhebliche Vollzugsdefizite gibt“, erklärt Michael Wiener, Geschäftsführender Gesellschafter und Geschäftsführer der Duales System Holding. „Eine Stärkung von Vollzug und Kontrolle ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Stabilisierung und damit die Basis für die Weiterentwicklung des erfolgreichen Systems im Sinne einer umfassenden Kreislaufwirtschaft.“ Deshalb bekräftigt DSD seine Forderung nach einem Wertstoffgesetz mit einer starken zentralen Stelle, die Rahmenbedingungen setzt und damit fairen Wettbewerb gewährleistet.