Nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind immer mehr Kommunen in die Sammlung von Alttextilien eingestiegen. Beim Verkauf der Ware oder der Auftragsvergabe gilt nach Ausführungen des Fachverbands Textilrecycling des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) zu oft eine Best-Price-Politik. „Dieses Vorgehen gefährdet die hohen Standards in der Kreislaufwirtschaft sowie viele Arbeitsplätze in den deutschen Fachbetrieben. Die Betriebe erfüllen sämtliche umweltrechtlichen Anforderungen und es gilt der Mindestlohn. Wenn nur der Preis entscheidet, haben sie das Nachsehen“, so bvse-Fachreferentin Beate Heinz.
In der Antwort auf eine kleine Anfrage zum Thema Altkleidersammlung in Baden-Württemberg hat sich dazu jetzt auch Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes geäußert: Es sei nicht zu beanstanden, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihre gesammelten Altkleider an den Meistbietenden verkaufen, äußert Untersteller. Er knüpft dies jedoch an die Voraussetzung, dass der Käufer auch die „fachlichen Kreislaufwirtschafts-Kriterien erfüllt“. Die Sortierung und Verwertung erfolge „grundsätzlich innerhalb Deutschlands, und zwar durch als Entsorgungsfachbetriebe zertifizierte Unternehmen“.
„Diese enge Verknüpfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität ist der richtige Weg und sollte der Standard in Deutschland sein“, fordert auch Beate Heinz vom bvse-Fachverband Textilrecycling.