Lange bevor das Duale System etabliert wurde, hat man in Deutschland Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) gesammelt und verwertet: „Selbst wenn es das Grüne-Punkt-System einmal nicht mehr geben sollte, wird sich daran nichts ändern“, ist der Vorsitzende des Wirtschaftsverbandes Papierverarbeitung (WPV), Marc Büttgenbach, überzeugt.
Anlass für diese Feststellung war eine gemeinsame Veranstaltung der Umweltministerien von Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen am 25. November in Berlin, auf der das „Länderkonzept“ der vier Grünen-Umweltminister zum Wertstoffgesetz diskutiert wurde. Darin wird unter anderem die Herausnahme von PPK-Verpackungen aus dem Dualen System vorgeschlagen.
In seinem Eingangsstatement wies Büttgenbach darauf hin, dass die PPK-Recyclingquote heute bei 80 % liege. Die Einsatzquote – also der Anteil des Altpapiers in neuen Produkten – habe inzwischen über alle Sorten hinweg mit 74 % die Grenze des technisch Möglichen erreicht.
Dies sei nicht der Erfolg des Dualen Systems, sondern das Ergebnis einer engen Kooperation zwischen Kommunen, der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft und der Papierindustrie.
Seit Jahrzehnten existiere ein etabliertes Erfassungssystem, funktionierende Märkte und ein hohes ökonomisches und ökologisches Interesse aller Beteiligten, möglichst viel Altpapier zu sammeln und zu verwerten.
Geteilte Verantwortung zwischen Kommunen
und Dualen Systemen funktioniert nicht
„Etwa 70 % des gesammelten Altpapiers sind Zeitungen, Zeitschriften und sonstige grafische Papiere. Dafür gibt es keine rechtliche Regelung“, erklärt der WPV-Vorsitzende: „Trotzdem werden sie im gleichen Umfang und in den gleichen Behältern gesammelt und verwertet wie die restlichen zirka 30 % PPK-Verpackungen, für die es eine Beteiligungspflicht bei einem Dualen System gibt“.
Da es unsinnig wäre, zwei unterschiedliche Behälter aufzustellen, sind die Dualen Systeme gezwungen, die kommunale Papiertonne mit zu benutzen. In der Praxis führe dies zu endlosen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Systembetreibern, Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das könne man sich nach Auffassung von Büttgenbach in Zukunft sparen: „Mit der Herausnahme der PPK-Verpackungen aus dem Dualen System wäre die Eigentumsfrage im Rahmen kommunaler Altpapier-Sammlungen abschließend geklärt. Den Kommunen gehört das Papier zu 100 % – Ende der Diskussion.“
Überdies führen die bestehenden gesetzlichen Regelungen nach Ansicht des WPV zu unverantwortlich hohen Kosten, ohne dass dadurch eine einzige PPK-Verpackung mehr oder besser verwertet wird. Dies belege unter anderem ein Gutachten des Hamburgischen Weltwirtschafts-Instituts (HWWI), das alleine bei PPK-Verpackungen Bürokratie- und Transaktionskosten von rund 43 Millionen Euro ermittelt habe.
Büttgenbach: „Altpapier ist kein schwer verwertbarer Abfall, den man im Auge behalten muss. Es ist ein Wertstoff, der weltweit nachgefragt wird“.