Dr. Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium stellte auf der Tagung die vom BMUB formulierten Eckpunkte zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung vor. Sie machten deutlich, dass sich die Novellierung an den Anforderungen der Abfallhierarchie ausrichten wird, um damit das Recycling der Gewerbeabfälle zu fördern.
Hierzu dienen vor allem eine Pflicht zur Getrennthaltung der Abfallfraktionen und die Erstellung von Abfallbilanzen beim Abfallerzeuger.
Für die gemischten Gewerbeabfälle gibt es im BMUB Überlegungen für ein ausgewogenes Maßnahmenpaket aus der Einführung einer Vorbehandlungspflicht, einer Quotierung bei der Sortierung und beim Recycling sowie einer Festlegung technischer Mindeststandards für Aufbereitungsanlagen.
Der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung soll künftig durch stringente Kontroll- und Nachweispflichten u. a. für Betreiber von Sortier- und Recyclinganlagen gestärkt werden.
Ein erster Referentenentwurf der Verordnung solle bereits im April kommenden Jahres vorliegen, die Verbändeanhörung im Mai folgen.