Seit Jahren bestehen deutliche Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen (MVA), beklagt die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag. Das führe einerseits zu Abfallimporten, andererseits zu Strafgebühren für regionale Abfallverbände, die ihre Mindestliefermengen nicht einhalten können. Lokal kann es deshalb zu einer Erhöhung von Abfallgebühren kommen.
Es sollte daher ein Bundesprogramm für Modellvorhaben aufgelegt werden, das Müllverbrennungsanlagen gezielt nach bestimmten Kriterien fördert, wie beispielsweise einer regionalen Auslastung der MVA ohne Abfallimporte.
Mit der 2015 neu in Kraft tretenden Düngeverordnung spiele auch Klärschlamm bei der thermischen Verwertung eine Rolle. Darauf müssen MVA vorbereitet sein.
Da Klärschlamm aber nicht nur in MVA, sondern auch in anderen thermischen Verwertungsanlagen mit verbrannt werden kann, muss sich die Förderung des Bundesprogramms auch auf weitere thermische Verwertungsanlagen ausdehnen, um der Luftreinhaltung zu entsprechen.
Demzufolge sollen durch das Bundesprogramm nur Mitverbrennungsanlagen gefördert werden, die auch die Emissionsgrenzwerte gemäß § 8 Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) für Abfallverbrennungsanlagen erfüllen.
Das Bundesprogramm soll dabei einzelne Modellvorhaben gezielt fördern und somit einen Entwicklungsanstoß in Richtung regionaler Auslastung von Müllverbrennungsanlagen unter Einbeziehung von Klärschlamm geben.