Die Verbandsinitiative weist beispielsweise darauf hin, dass zwar die EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) die fünfstufige Abfallhierarchie beinhaltet, jedoch innerhalb der EU immer noch ein Großteil des Abfalls auf Deponien verbracht wird. Gleichzeitig werden zur zügigen Umsetzung der AbfRRL derzeit viele Abfallverbrennungsanlagen oder Deponien in Ost- und Südeuropa geplant und mit EU-Fördermitteln unterstützt.
Die Initiatoren beklagen vor allem, dass die bereits vorhandenen beziehungsweise geschaffenen Kapazitäten in einigen Teilen der EU dazu geführt habe, dass das ressourcenschonende Recycling wirtschaftlich an Attraktivität verloren hat. Andererseits wird die Abfallverbringung in EU-Mitgliedsländern, die über hochwertige Recyclinganlagen und effiziente Abfallverbrennungsanlagen verfügen, durch langwierige Notifizierungsverfahren und eine komplizierte Gesetzeslage stark behindert, obwohl diese eine wirtschaftlich günstige und schnelle Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie fördern.
So bestehe die Gefahr, dass weiterhin Kapazitäten für die Abfallbehandlung auf dem europäischen Markt geschaffen werden, durch die die primären Ziele der AbfRRL nicht erreicht werden.
Um mögliche Fehlinvestitionen von EU-Fördermitteln zu vermeiden und ein ressourcenschonendes nachhaltiges Abfallwirtschaftssystem auf EU-Basis zu etablieren, spricht sich die Verbandsinitiative unter anderem dafür aus, dass vorhandene hochwertige Behandlungskapazitäten für Abfälle in einem europäischen Verband über Landesgrenzen hinweg nach ökologischen und ökonomischen Kriterien genutzt werden sollen. Dies soll sowohl für die stoffliche als auch die energetische Verwertung von Abfällen gelten.
Darüber hinaus fordert die Initiative, dass EU-Fördermittel in abfallwirtschaftlich weniger entwickelten Mitgliedstaaten primär zum Aufbau von Infrastrukturen für Sammelsysteme und Aufbereitungstechniken genutzt werden sollen, um die Abfälle einem möglichst hochwertigen Recycling- oder Verwertungsweg zuzuführen.
Aufbau weiterer Anlagenkapazitäten, die nicht die primären Ziele der Abfallrahmenrichtlinie erreichen oder zu lokalen Überkapazitäten führen, sollen in den EU-Mitgliedsländern (vorrangig im grenznahen Bereich) nicht weiter mit EU-Mitteln gefördert werden
Ferner soll die länderübergreifende Abfallverbringung integraler Bestandteil einer EU-weiten Kreislaufwirtschaft sein, die vor allem die primären Ziele der AbfRRL erfüllt. EU-Länder, in denen der Großteil der Abfälle immer noch deponiert wird, sollen die Möglichkeit erhalten, vorhandene Verwertungswege ihrer Nachbarländer ohne aufwendige Notifizierungsverfahren zu nutzen.