Durch die Altfahrzeug-Richtlinie sollen die Demontage und das Recycling von Fahrzeugen umweltverträglicher gestaltet werden. Es werden darin klare quantifizierte Zielvorgaben für die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von Fahrzeugen und ihrer Bauteile festgesetzt, und die Hersteller werden zu einer recyclingerechten Produktion von Neufahrzeugen veranlasst. Die Kommission hatte 2009 eine Reihe von Mängeln in den entsprechenden polnischen Rechtsvorschriften festgestellt und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Auch wenn anschließend zahlreiche Mängel behoben wurden, gab die Kommission 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu noch ausstehenden Problemen ab.
Polen hat die meisten der von der Kommission aufgezeigten Mängel eingeräumt und angekündigt, diese 2013 in neuen Rechtsvorschriften zu beseitigen, was bislang allerdings noch nicht geschehen ist. Wegen der noch bestehenden Probleme im polnischen Recht, etwa die fehlende Verpflichtung zur Rücknahme von Abfall-Altteilen (d. h. Teile, die nicht wiederverwendbar und deshalb dem Recycling zuzuführen sind) und diskriminierende Bestimmungen für nicht in Polen zugelassene Fahrzeuge, erging nun eine gerichtliche Vorladung. Die Annahme der Gesetzentwürfe zur Behebung dieser Mängel steht noch aus.