Das Bundesumwelt- und Bauministeriums (BMUB) hat einen Referentenentwurf zur 4. BImSchV vorgelegt, um den Artikel 14 der EU-Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (EED) umzusetzen. Der Entwurf enthält zahlreiche umweltrechtliche Vorschriften, die Verbänden der Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche scharf kritisiert werden.
„Gut versteckt im „Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften“sollen weitreichende Verschärfungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsrecht für tausende Betriebe vorgeschrieben werden“, schreiben die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), der Baustoff Recycling Bayern, der Deutscher Abbruchverband, die Entsorgergemeinschaften Nord sowie der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) in einer gemeinsamen Erklärung. Sie befürchten, dass die Änderungen „ohne Beteiligung der betroffenen Verbände“ vorgenommen werden sollten. Denn im Begleitschreiben zum Verordnungsentwurf seien die Änderungen als bloße redaktionelle Änderungen bezeichnet worden. Ähnlich äußert sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der den Entwurf ebenfalls ablehnt.
In der Sache kritisieren die Verbände, dass „ohne gegebene Notwendigkeit künftig eine Vielzahl von Recyclinganlagen nur mit einem erheblich aufwändigeren Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden dürfen“. Beispielsweise seien davon Schrottscheren, Schrottpressen, Kabelschälmaschinen genauso betroffen, wie Aufbereitungsanlagen für mineralische Abfälle, Glas, Kunststoff und Holz, Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen sowie Sortieranlagen für Gewerbe- und Bauabfälle, wenn deren Durchsatzkapazität bei gefährlichen Abfällen 10 Tonnen und bei ungefährlichen Abfällen 50 Tonnen je Tag überschreiten.
Das BMUB begründe die beabsichtigten Änderungen mit „europarechtlichen Erfordernissen“, die jedoch nicht näher konkretisiert werden. Die Branchenverbände sind jedoch der Ansicht, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) den europarechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung genügt. Die derzeit gültige Genehmigungspraxis habe sich bewährt und solle daher beibehalten werden, fordern die Verbände in der gemeinsamen Mitteilung.
Ebenso lehnen sie das BMUB-Vorhaben ab, die genannten Anlagen mit dem Status einer Anlage gemäß der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) – sog. IED Anlagen – zu versehen. Dieses Vorhaben gehe eindeutig über die 1:1-Umsetzung der IED hinaus und benachteilige damit die deutschen Anlagenbetreiber ohne dass ein sachlicher Grund dafür ersichtlich wäre.
Der IED-Status führt zu erheblichen finanziellen sowie betrieblich-technischen Mehraufwendungen, insbesondere durch die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB). Dass jetzt das BMUB über die europäischen Anforderungen hinaus Anlagen in das IED-Regime zwingen wolle, sei insbesondere deswegen bemerkenswert, weil die Bundesregierung sowie auch der Bundesrat im Rahmen der europäischen Verhandlungen zur IED immer die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes abgelehnt habe. Begründung: dadurch werde „nur bürokratischer Aufwand ohne Nutzen für die Umwelt verursacht“.
Fazit der gemeinsamen Mitteilung der Verbände: Die geplanten Vorschriften belasten die Recyclinganlagenbetreiber über Gebühr, ohne dass ein Mehrwert für den Umweltschutz erkennbar ist. Die Änderungen erhöhen darüber hinaus den bürokratischen Aufwand von Unternehmen und Genehmigungsbehörden und gefährden die praktische Umsetzung der Ressourcen- und Recyclingziele der Bundesregierung.