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BDE fordert Umsetzung von Vorschlägen der Monopolkommission

Die Kommission hatte in ihrem Hauptgutachten Rekommunalisierungstendenzen kritisiert und entsprechende Vorschläge unterbreitet.
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BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Monopolkommission setzt auf mehr Wettbewerb zugunsten des Bürgers. Die Wissenschaftler kritisieren zu Recht die um sich greifende Rekommunalisierung – nicht nur im Bereich der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft. Wir appellieren deshalb an die Bundesregierung, das Gutachten der Monopolkommission zum Anlass zu nehmen, den Mittelstand in Deutschland vor der ausufernden Wirtschaftstätigkeit der Kommunen zu schützen.“

Kritisch betrachtet der BDE die ablehnende Haltung der Monopolkommission bei der Einrichtung einer zentralen Stelle, die künftig den Vollzug der Verpackungsverordnung sicherstellen könnte. Peter Kurth: „Die Monopolkommission erkennt an, dass die missbräuchliche Nutzung von Ausnahmeregelungen in der Verpackungsverordnung von den zuständigen Vollzugsbehörden kaum zu überprüfen ist. Sie vertraut aber darauf, dass die angestrebten Veränderungen bei der Verpackungsverordnung das System wieder stabilisieren werden. Der nach wie vor fehlende Vollzug, den eine zentrale Stelle gegenüber Systemen und Inverkehrbringern gewährleisten könnte, bleibt jedoch komplett unberücksichtigt.“

Kommunen und Länder haben bisher nicht annähernd sicherstellen können, dass Inverkehrbringer und Systeme ihren Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung auch nachkommen. Aus diesem Grund muss ein Schwerpunkt auf einer Verbesserung des Vollzugs liegen, und deshalb brauchen wir eine unabhängige zentrale Stelle.

Uneingeschränkte Zustimmung übt der BDE bei den von der Monopolkommission aufgedeckten Mängeln bei der privatwirtschaftlichen gewerblichen Sammlung im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Demnach führen u. a. die Zuständigkeitsregelungen in manchen Bundesländern dazu, dass die Kommune bei der Entscheidung über eine Anzeige einer gewerblichen Sammlung als untere Abfallbehörde einerseits und öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger andererseits auftritt.

Neben diese Doppelzuständigkeit tritt eine weitgehende Willkür der Kommunen bei der Untersagung von Sammlungen. Diese Schwäche bei der Umsetzung ist von dem Monitoringbericht der Bundesregierung in weiten Teilen bestätigt worden.

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